Puh - da wären wir zu zweit!
Huhu!
So, wie Du es darstellst,
Genauso IST es!
wäre der Passus im Ursprungsvertrag
in meinen Augen ersetzt. Es bedürfe einer Änderungskü.
Ich hatte schon echte Zweifel an meiner Meinung!
Ansonsten ergäbe sich für mich auch keinerlei Notwendigkeit
diese Anlage überhaupt zu unterzeichnen. Es erscheint meines
Erachtens eindeutig im Willen der Parteien gelegen zu haben,
einen städnigen Arbeitsort konkret zu definieren.
Eben! Damals war ursprünglich ein anderer Arbeitsort mit einer (nicht unbedingt niedergeschriebenen, aber erwähnten) Springeroption vorgesehen.
Da der (natürlich völlig fiktive) Mitarbeiter aber seinen (im Nachhinein dauernden) Arbeitsplatz maßgeblich mitgestaltet, weil mit aufgebaut hat, gab es diese Ergänzung.
Inwieweit die BV da eingreifen könnte (du ahnst es schon)
hängt davon ab, was genau in der BV steht. Theoretisch kann
das sein, mag mich da jetzt lieber nicht festlegen.
Hm - das hätte ich jetzt ausgeschlossen! Da muss ich mal schauen, ob ich das Teil irgendwie zu Gesicht bekomme…
Auch
spricht imho dagegen, daß in der Anlage nicht erneut hierauf
verwiesen wird. Allerdings vermute ich mal, daß man es
trotzdem „wagen“ könnte, selbst bei anderslautender BV, auf
die individualrechtliche Vereinbarung zu verweisen.
Naja - wäre nicht das erste Mal, dass dieser (fiktive) Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen (natürlich auch fiktiven) Arbeitgeber (fiktiv) klagt…
Wie so oft ist der (fiktive) Betriebsrat aber auch hier mit 90 % Ahnungslosen gesegnet, weshalb die eigentlichen Ansprechpartner als ernstzunehmende wegfallen!
Vielen Dank!
LG
Guido, der sich jetzt zumindest etwas bestätigt fühlt