Einsatzwechseltätigkeit ?

Hi all,

eine bekannte ist in filialen im gesamten bundesland als vertriebsunterstützung und coach unterwegs und somit fast täglich in einer anderen filiale.kilometergeld kann sie nicht abrechnen,da sie von der firma dafür ein mietauto gestellt bekommt.sie übernachtet oft auch in hotels am einsatzort (bezahlt die firma),da sie am nächsten morgen wieder früh anfangen muß.sie erhält keine spesen/verpflegungsgeld.

  1. damit liegt doch eigentlich eine einsatzwechseltätigkeit vor,oder?
  2. muß sie über jeden einzelnen tag buch führen, um den jeweiligen einsatzort dem finazamt mitteilen zu können?
  3. was kann sie diesbezüglich steuerlich geltend machen?

MFG
Carsten

hi carsten,

  1. damit liegt doch eigentlich eine einsatzwechseltätigkeit
    vor,oder?

ja, das ist es in der tat!

  1. muß sie über jeden einzelnen tag buch führen, um den
    jeweiligen einsatzort dem finazamt mitteilen zu können?

wäre besser, zumindest einsatzorte, zeitraum der tätigkeit dort und regelm. zurückgelegte entfernungen bzw. abwesenheiten.

  1. was kann sie diesbezüglich steuerlich geltend machen?

tja, fahrtkosten entfallen so gut wie, da sie übernachtet, übernachtungskosten entfallen, da die der arbeitgeber übernimmt. für inland gilt nur der nachweis von kosten, keine übernachtungspauschalen wie für ausland.

was bleibt sind verpflegungsmehraufwendungen für abwesenheiten von mehr als 8, 14 oder 24 stunden am tag … muss sie einfach mal ein jahr fahrten/abwesenheitsbuch schreiben und nachrechnen, ob sie über die 1044 € werbungskostenpauschale kommt …

gruss vom

showbee