Einsatzwechseltätigkeit

hallo

mich beschäftigt gerade folgendes szenario:als Bsp: ein monteur erhält von seinem AG steuerfreie verpflegungszuschüsse, nun hat er aber erfahren, dass diese nur steuerbefreit bleiben, solange er alle drei monate seinen einsatzort wechselt.tja genau hier liegt das problem. seine montagen dauern meistens über 6 monate und länger (wochenmontagen). soweit ich nun aber weiss, müsste der AG die ausbezahlten steuerbefreiten spesen nach 3 monaten beim FA versteuern. falls ja …nur das, was über 3 monate hinaus geht oder dann für den gesamten zeitraum der montage.was ist eigentlich wenn Das FA nun dahinterkommt muss der betroffene die nicht versteuerten Verpflegungszuschüsse rückwirkend erstatten? ist das steuerhinterziehung, falls der AG das vorsätzlich macht?

ich hoffe, dass mir da jmd. weiterhelfen kann

grüsse, pigasus

kurze Zwischenfrage
Hi,
Auf welches Steuerrecht bezieht sich die Frage? Deutsches oder schweizer?
Deine Mailadresse endet auf ch

Viele Grüße
Cirwalda

Deutsches Steuerrecht (o.T.)
grüsse, pigasus

Hi,

Mehraufwand für Verpflegung kann für die ersten 3 Monate als Werbungskosten anerkannt werden oder vom Arbeitgeber ersetzt werden. Neubeginn des 3Monatszeitraums nur bei arbeitsbedingter Unterbrechung von 4 Wochen (für denselben Ort), LStHandbuch R 43 Abs. 11 Nr. 2 und R 37 Abs. 3
Ausnahme nur bei örtlich sich fortbewegenden Tätigkeitsstätten, wie beim Bau einer Autobahn oder Montage einer Hochspannungsleitung.

Steuerhinterziehung? Ja

Liegt kein Werbungskostenersatz mehr vor, so handelt es sich um die Auszahlung von steuerpflichtigem Lohn.
Steuerschuldner für die darauf entfallende Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber haftet aber für diese Lohnsteuer § 42 d EStG. Beide sind zusammen Gesamtschuldner.

Meldet der Arbeitnehmer die Tatsache, dass die Lohnsteuer nicht richtig einbehalten wurde, dem Finanzamt, so wird er nicht mehr zur Zahlung der Lohnsteuer herangezogen, sondern allein der Arbeitgeber § 42 d Abs. 3 Nr. 2 EStG.

Nicht jeder wird aber seinen Arbeitgeber beim Finanzamt verpfeifen wollen :wink:

Die Spesen muss man nicht zurückzahlen (eher ein arbeitsrechtliches Problem), aber sie werden anders eingestuft.

Viele Grüße
Cirwalda

Vielen Dank (owT)
merci, hat mir sehr geholfen, vorallem die Gesetzesangaben

mfg pigasus