Einsatzwechseltätigkeit

Hallo,
wenn eine Erzieherin täglich in zwei verschiedenen Häusern arbeiten muss u. in den anderen Ort fährt (ca.15 min), ist diese Zeit Arbeitszeit? Der AG sieht es als Pause. Aber Pausen sind zur Erholung da!

LG Salesia

Hi

Das ist KEINE Pause !

siehe beispielweise Kundendienstmonteure , beispielweise Elektriker , Installateure , etc die fahren ja tagtäglich 4 - 5 Kunden oder noch mehr an.
Der Kunde bekommt die Fahrtzeit auf die Rechnung geschrieben , also wird es bezahlt wie Arbeitsszeit .

Der AG berechnet da etwas dem Kunden falsch .

sogar die Anfahrt zum ersten Kunden müsste dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden , das ist auch schon Arbeitszeit .
Die Arbeitszeit für den Auftraggeber beginnt in dem moment wo der Monteur den Zündschlüssel umdreht .

gruss

Toni

Hallo,
der Beruf der Erzieherin ist aber nicht so ein typischer „Fahr“-beruf wie bei einem Kundendienstmitarbeiter.(?) Sie muss früh in A.im Hort arbeiten u. dann gleich 15 min später in B.im Kindergarten weiterarbeiten. Dass ist unheimlicher Stress. Der AG sieht die Fahrzeit als Pause. (!) Meine Frage: Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?

LG Salesia

Hallo,

was steht hierzu im Arbeitsvertrag? Dort müsste es geregelt sein.

Ansonsten ist der Wechsel von einem Arbeitsplatz zu einem anderen (bei mir sind es verschiedene Niederlassungen) grundsätzlich Arbeitszeit, nur die erste Anreise am Morgen und die Rückreise am Abend sind „Privatfahrten“.

Grüße
Tommy

Hallo,

wenn eine solche Fahrt zwingend vom AG veranlasst/verlangt wird, ist es wahrscheinlich Arbeitszeit, aber ziemlich sicher nicht als Pausenzeit anrechenbar.

Zum Charakter der Pausen gem. § 4 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des BAG, die im Grundsatz bedeutet, daß der Pausencharakter nur dann im Sinne des Gesetzes gewahrt ist, wenn die Pausenzeit für den AN frei von jeglicher Beanspruchung durch den AG bezüglich Tätigkeit und Ort real zur Verfügung steht.
Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit nicht an. Dies kann auch nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag „abbedungen“ (d. h. zum Nachteil des AN anders geregelt) werden.

Eine andere Frage ist allerdings, ob diese Arbeitszeit zu vergüten ist. Da kommt es sehr wohl auf die jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen an, wie das BAG z. B. 2006 am Beispiel eines Tarifvertrages aus dem ÖPNV negativ für die klagenden AN entschieden hat:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

&Tschüß
Wolfgang