Einsatzwechseltätigkeit

Folgende Frage:

Arbeitnehmer A arbeitet bei einer Sicherheitsfirma. Er wird dort regelmäßig an 5 verschiedenen Einsatzorten eingesetzt. Der Einsatzort wechselt ständig innherhalb eines Monats.

  1. Kann A die Fahrkosten als Einsatzwechseltätigkeit (Reisekosten) bei der steuer geltend machen auch wenn es sich teilweise nur um kleine Strecke handelt.

  2. Kann A hier auch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn ja gilt dieses nur ab 8 Stunden

Sorry, da kann ich auf die Schnelle leider nicht weiterhelfen.
Gruß Andreas

Hallo Stickel,
Du schreibst lauter Feststellungen, ich kann nur vermuten, dass 1) und 2) Fragen sind.
Leider kann ich sie Dir nicht beantworten. Aber versuchen kannst Du es doch in jedem Falle, das Finanzamt wird Dir zu erkennen geben, ob es diese Aufwendungen anerkennt.
Viel Erfolg!
Mirada