Folgende Frage:
Arbeitnehmer A arbeitet bei einer Sicherheitsfirma. Er wird dort regelmäßig an 5 verschiedenen Einsatzorten eingesetzt. Der Einsatzort wechselt ständig innherhalb eines Monats.
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Kann A die Fahrkosten als Einsatzwechseltätigkeit (Reisekosten) bei der steuer geltend machen auch wenn es sich teilweise nur um kleine Strecke handelt.
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Kann A hier auch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn ja gilt dieses nur ab 8 Stunden