Einsatzwechseltätigkeit Einkommenssteuer

Hallo,
…„für Verpflegungsmehraufwendungen gilt die Drei-Monats-Frist weiter“… (s. WISO Sparbuch 2009)

Kann mir jemand sagen, was es mit dieser Drei-Monats-Frist auf sich hat. Was ist damit gemeint?

Vielen Dank schon mal
MOXA

Hallo,

ist der Arbeitnehmer länger als 3 Monate am Stück auf derselben Baustelle eingesetzt, so wird diese zur regelmäßigen Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwand kommt nicht mehr in Betracht.
Findige Bauunternehmer schicken deshalb ihre Arbeiter nach 2 Monaten und 29 Tagen für einen Tag auf eine andere Baustelle, dann beginnt die 3-Monatsfrist wieder neu zu laufen.

Gruß
Lawrence

VIIIELEN DANK !!!