Hallo,
…„für Verpflegungsmehraufwendungen gilt die Drei-Monats-Frist weiter“… (s. WISO Sparbuch 2009)
Kann mir jemand sagen, was es mit dieser Drei-Monats-Frist auf sich hat. Was ist damit gemeint?
Vielen Dank schon mal
MOXA
Hallo,
…„für Verpflegungsmehraufwendungen gilt die Drei-Monats-Frist weiter“… (s. WISO Sparbuch 2009)
Kann mir jemand sagen, was es mit dieser Drei-Monats-Frist auf sich hat. Was ist damit gemeint?
Vielen Dank schon mal
MOXA
Hallo,
ist der Arbeitnehmer länger als 3 Monate am Stück auf derselben Baustelle eingesetzt, so wird diese zur regelmäßigen Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwand kommt nicht mehr in Betracht.
Findige Bauunternehmer schicken deshalb ihre Arbeiter nach 2 Monaten und 29 Tagen für einen Tag auf eine andere Baustelle, dann beginnt die 3-Monatsfrist wieder neu zu laufen.
Gruß
Lawrence
VIIIELEN DANK !!!