einsatzwechseltätigkeit firmenwagen

Hallo,
hoffe es kann mir jemand helfen. Ich weiß alles hypotetisch:
Arbeitnehmer bekommt einen Firmenwagen gestellt, muss aber die üblichen 1% zahlen, wegen Privatnutzung. Der AN geht einer Einsatzwechseltätigkeit nach, d.h. jeden Tag anderer Ort und andere Uhrzeit (teilweise auch nachts um 3 Uhr).
Jetzt wollte der AN den Firmenwagen vom Privatgebrauch ausschließen, weil er ihn Privat nicht viel nutzt. Darauhin meinte der AG dies geht nur, wenn der Wagen auf dem Firmengelände verbleibt.
Ich habe aber gehört, dass ein Firmenwagen ohne private Nutzung bei Einsatzwechseltätigkeit bis vor die Wohnungstür gefahren werden darf, ohne Versteuerung ect. , oder wurde ich da falsch informiert?
Danke

Es ist richtig, was der Arbeitgeber sagt. Der Wagen muß dann auf dem Firmengelände abgestellt werden, da die Finanzbehörden sonst von der Anscheinsvermutung ausgehen und eine Privatnutzung unterstellen. Die Alternative ist ein Fahrtenbuch zu führen und damit nachzuweisen, daß keine Privatfahrten erfolgen.

Hallo,

genau die Frage stelle ich mir auch gerade. Haben Sie mittlerwile auf einem anderen Weg eine Antwort gefunden? Diese würde mich auch sehr interessieren!