Einsatzwechseltätigkeit oder Dienstreise?

Moin!

Ich habe mal ein paar Fragen zu folgendem Fall:

Ein Zeitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma Mittendorf (Fantasiename). Er wird von seinem Arbeitgeber beim Kundenunternehmen, Autohaus Schmidt, eingesetzt und fährt täglich ausschließlich ins Autohaus und nicht an den Firmensitz der Zeitarbeitsfirma Mittendorf. Folglich hat er in der Praxis mittlerweile seit einem jahr einen regelmäßigen Arbeitsplatz im Autohaus. Es besteht jedoch keine Option auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Kundenunternehmen.

Nun die Fragen:

Handelt es sich um eine Einsatzwechseltätigkeit, sodass die Fahrtkosten vollständig (Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?

Oder handelt es sich um Dienstreisen, wobei trotzdem die Fahrtkosten vollständig (Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?

Oder handelt es sich um eine ganz normale Beschäftigung, sodass lediglich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden darf?

Voraussetzung in allen Fällen, dass es vom Arbeitgeber nichts steuerfrei ersetzt gibt!

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß

martin

Hi,

seit 2008 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit ( = EWT ).

Für die Entscheidung, ob es sich um EWT oder Entfernungspauschale handelt kommt es auf die Regelungen im Dienstvertrag an d.h. wird der Arbeitnehmer ( = AN ) im Vertrag eindeutig dem Autohaus zugeordnet oder könnte er am nächsten Tag auch zu einem anderen Kunden des Arbeitgebers geschickt werden.

Grüße

Moin!

Im Vertrag steht nur, dass der AN in der gesamten Region eingesetzt wird. Eine Zuordnung findet sich nur in einer separaten Arbeitsplatzzuweisung. In der Praxis ist es jedoch aufgrund des Dauereinsatzes eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, darf der AN in diesem Fall Verpflegungsmehraufwendungen und Disntreisekosten (Hin- und Rückfahrt) geltend machen?

Gruß

Martin

Regelmäßige Arbeitsstätte und EWT schließen sich aus – entweder oder !

Wenn als Einsatzgebiet die gesamte Region vermerkt ist stehen die Chancen gut, in der Steuererklärung Hin- und Rückfahrten und Vpflmehraufwendungen durchzukriegen…

Grüße

Vielen Dank!!!