Moin!
Ich habe mal ein paar Fragen zu folgendem Fall:
Ein Zeitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma Mittendorf (Fantasiename). Er wird von seinem Arbeitgeber beim Kundenunternehmen, Autohaus Schmidt, eingesetzt und fährt täglich ausschließlich ins Autohaus und nicht an den Firmensitz der Zeitarbeitsfirma Mittendorf. Folglich hat er in der Praxis mittlerweile seit einem jahr einen regelmäßigen Arbeitsplatz im Autohaus. Es besteht jedoch keine Option auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Kundenunternehmen.
Nun die Fragen:
Handelt es sich um eine Einsatzwechseltätigkeit, sodass die Fahrtkosten vollständig (Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?
Oder handelt es sich um Dienstreisen, wobei trotzdem die Fahrtkosten vollständig (Hin- und Rückfahrt) als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen?
Oder handelt es sich um eine ganz normale Beschäftigung, sodass lediglich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden darf?
Voraussetzung in allen Fällen, dass es vom Arbeitgeber nichts steuerfrei ersetzt gibt!
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Gruß
martin