Hallo ihr,
ich habe heute mal einen fetten Zoff angefangen wegen der Definierung einer Einsatzwechseltätigkeit. 
Ich liebe ja Dozenten, die mit Halbwissen hausieren gehen, zumindest kommts mir sehr oft so vor. 
Jüngstes Beispiel:
Wenn ich z.B. höre, dass man bei einer Dienstfahrt die Entfernungskilometer misst und dann 1,04 DM abrechnen kann, stimmt das sicherlich in Ansätzen… aber doch nie vom Grundgedanken her…
Oder liege ich hier falsch?
Wo finde ich denn eine Definierung im Gesetz zu Dienstfahrt oder Einsatzwechseltätigkeit bzw. wann was anzusetzen ist.
Danke und Gruß
Marco