Moin,
wenn ein Unternehmer, der an Verbraucher gebrauchte Waren verkauft, diese Klausel in die Beschreiung aufnehmen würde:
Alle elektrischen,elektronischen,elektrotechnischen Ersatzteile sowie Ersatzteile die elektrische,elektronische oder elektrotechnische Bauteile besitzen werden bei der Rückgabe kostenpflichtig von einer Fremdfirma überprüft.
die Kosten dafür trägt der Käufer und belaufen sich je nach Bauteil zwischen 10,- € und 75,- € zuzüglich Versandkosten ,
darf man das getrost als Unfug bezeichnen?