wenn ich auf einer dreispurigen autobahn auf der ganz linken
spur fahre und auf die mittlere will und gleichzeitig hat dies
auch ein fahrer von der ganz rechten spur vor und wenn keiner
aufpaßt, würde es zum zusammenstoß kommen. wer hätte dann die
schuld bzw. wer hat in dieser situation vorrang?
ist mir nämlich schon so oft passiert und ich hab dem von der
rechten spur den vorrang gelassen auch wenn er langsamer war als
ich, damit wir eben nicht zusammenstoßen, würde ich natürlich
auch bei meinem vorrang weiter machen, aber interessieren würde
es mich trotzdem mal ,dann könnte man wenigstens hupen. ;o)
Hallo LeiLoo,
beim Spurwechsel hat jeder die gegebene Sorgfalt walten zu lassen.Wenn Du von der linken Spur auf die mittlere wechseln möchtest,hast Du dabei den rückwärtigen Verkehr genau zu beobachten.Umgekehrt gilt das natürlich auch für den,der rechts fährt.Nur wenn Du links fährst,solltest Du deutlich schneller sein,als der Verkehr mitte und rechts.Von daher dürfte es zu keiner Gefahrensituation kommen,wenn ein langsames Fahrzeug von rechts auf die mitte wechseln will.Näheres besagt §7 StvO:
Abs.4: Ist auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen,so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen,daß sich diese Fahrzeuge
jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Abs.5:In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden,wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen;dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Im Falle eines Unfalls ist es natürlich schwer zu beweisen,ob der Fahrstreifenwechsel deutlich angekündigt wurde.Falls Dein Gegner jedoch zu der Sorte Autofahrer gehören,bei denen Spinnweben am Blinkerschalter sind,ist die Rechtslage deutlich und inzwischen auch bei zerstörtem Fahrzeug nachweisbar.
Gruß Sebastian
An Deiner Ausführung Sebastian ist nichts zu bemängeln, doch habe Ich in meinem Buch nachgeschaut und bin fündig geworden:
§5 Absatz 2: Bla bla bla. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholende fährt.
Das heißt: Eigentlich dürfte die beschriebene Situation gar nicht auftreten, weil Sie ja auf der ganz linken Spur fährt, also zu den schnellsten gehören will , die auf der Autobahn unterwegs sind. Sie müßte demnach, um Ihren Überholvorgang anstandslos zu beenden und niemand zu gefährden, wesentlich schneller fahren, als der, der von der rechten auf die mittlere will. Die ganz linke Spur sollte man ja nur benutzen, wenn notwendig. Also alle anderen langsamer sind. Es ist leider mittlerweile eine Unsitte, unnötig lange auf den linken Spuren zu verweilen, nur weil 5km Vorraus ein Bus oder Lkw sichtbar wird. Wir haben schließlich ein Rechtsfahrgebot.
Oder wir machen es wie in Amerika: Geschwindigkeitsbegrenzung mit Gnadenloser Überwachung und erlaubtes Rechtsüberholen bei „Cruising“-Tempo.
Dies wird aber bei der hierzuland herrschenden Mentalität „Frei Fahrt für freie Bürger“ (Ich selbst fahre auch gerne schnell) nicht zu machen sein. Dafür fehlt in D die Denkensweise.
also erstmal will ich klarstellen, das ich das rechtsfahrgebot
kenne und mich auch daran halte.
ich bin ja auch schneller als die rechte spur, aber nun mal
folgende situation:
ich links und blinke, vor mir auf der rechten seite ein anderes
auto und in dem augenblick wo ich fast auf gleicher höhe bin,
blickt auto rechts kurz und fährt rüber, da wo ich eigentlich
just in der sekunde wo wir auf gleicher höhe sind auch wechseln
wollte, weil ja fahrspurwechsel schon angezeigt.
diese situation ist mir schon öfter passiert. fahrer auf rechter
spur beobachtet nur den verkehr auf der mittel- aber meist nicht
den auf der linken spur ( ist mir schon so oft passiert, daß ich
einfach mal frech verallg.) und fährt einfach rüber. ich kann
mein überholmanöver trotz angezeigt nicht beenden und wechsle
nicht die spur und der verkehr hinter mir ist am ausrasten bzw.
kurz vorm auffahren. habe da schon einige fastchrashs hinter
mir. wer hätte schuld? der von rechts oder ich von links, daß
meinte ich.
ich hoffe jetzt wurde ich verstanden und daß das noch keinem
außer mir passiert ist, glaube ich nicht.
vielleicht weiß jetzt jemand was zum vorrecht, ich würde mich
freuen.
Ich habe Deine Situation verstanden. Nur noch kurz:
1.: Der andere wird überholt und darf deswegen nach §5 Abs6 seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
2.: Du überholst und könntest noch ein bißchen Gas geben
3.: Grundsatz der doppelten Sicherung: Niemand darf erkennbar in eine Gefahrensituation hineinfahren, wenn ernicht sicher sein kann, daß er oder ein anderer sie rechtzeitig beseitigen wird.
Demnach könnte im Schadensfall vor Gericht der gegnerische Anwalt zu Recht fragen: Was haben sie getan, um den Unfall zu vermeiden ??
Demnach könnte im Schadensfall vor Gericht der gegnerische
Anwalt zu Recht fragen: Was haben sie getan, um den Unfall
zu vermeiden ??
hi dennis,
gute frage, ich mußte mich für eine art unfall entscheiden,
entweder fährt mir einer mit 200 hinten auf oder ich fahre einem
mit 180 von der seite rein. ehrlich gesagt, glaube ich nicht,
daß ich bei einer der beiden situationen noch vor ein gericht
gehen kann. danke für die antwort, war ja nur mal so eine
überlegung, weil es mir schon so oft passiert ist. bis jetzt gab
es glücklicherweise noch keinen unfall.
ich kenne die Situation auch recht gut, und möchte doch mal meine Gedanken dazu loswerden:
Sollten es nach einem solchen Unfall zum Prozeß kommen (die Überlebenschancen sind auch bei diesen Geschwindigkeiten noch halbwegs gut…), dürfte die Schuld ungefähr halbiert werden. Selbst wenn Du Zeugen hast, die bestätigen, daß Du rechtzeitig geblinkt hast, wirst Du eine Teilschuld bekommen (bei Geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h wird Dir übrigens IMMER eine Teilschuld aufgrund der erhöhten „Betriebsgefahr“ aufgebrummt!). Es wird von allen Verkehrsteilnehmern ein enorm hohes Maß an Aufmerksamkeit erwartet, die die Fehler anderer ausgleichen soll. Deshalb wird die Schuld in nicht ganz eindeutigen Fällen wie hier eigentlich immer geteilt.
Ergänzung: So bekommen z.B. auch Fahrer eines Einsatzfahrzeuges (Feuerwehr, Rettungsdienst…) wenn sie auf einer Einsatzfahrt in einen Unfall verwickelt werden fast automatisch eine Teilschuld (auch hier wegen der erhöhten Betriebsgefahr).
Das ganze hat nur zivilrechtliche Auswirkungen! Strafrechtlich sieht die Sache anders aus… (da gibt es keine Teilschuld, sondern nur die individuelle Schuld, die beurteilt wird).
danke
ich glaube jetzt hat wirklich wer verstanden was ich wollte.
aber ich glaube es ist auch schwer zu verstehen, wenn man diese
situation noch nie hatte.
Diese Frage ist wirklich sehr interessant.
Meistens hilft draufhalten…*g*
Im Ernst: diese Situation darf durchaus auftreten, da der auf der rechten Spur befindlche Wagen mit dem Spurwechsel beginnen kann, während der auf der linken Spur fahrende Wagen vielleicht 10-15 Meter hinter ihm ist.
Die 10-15 Meter sind schnell zurückgelegt (also ist es für den Fahrer links hier nicht mehr ohne weiteres möglich, vorausschauend die Geschwindigkeit anzupassen oder links zu bleiben) und schon fährt man nebeneinander (im günstigsten Fall)…
Eine pauschale Schuldzuweisung kann man hier nach meinem Rechtsverständnis nicht treffen, da beide schauen müssen und es manchmal eben auch Situationen gibt, die nicht bis ins letzte Detail geregelt werden können. Selbst in Deutschland. Also Augen auf! Das hilft manchmal.
Gruß,
Mathias
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