Guten Tag,
darf eine behinderte Person über Nacht ohne richterlichen Beschluss in ihrem Zimmer eingeschlossen werden (keine Möglichkeit, das Zimmer selbst zu öffnen).
Ist es Straftat, Ordnungswidrigkeit oder was sonst? Wer kümmert sich um solche Hinweise? Kann eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden?
Vielen Dank für Antworten auf eine etwas komplexe Frage…
Hmm etwas mehr Hintergrundinformation müsste schon sein.
Wer schliesst ihn wo ein?
Behindertenheim?
Eltern?
Steht der Behinderte unter Betreuung?
Hat der Betreuer der Massnahme zugestimmt?
usw.
Grundsätzlich darf niemand gegen seinen Willen eingeschlossen werden. Für Ausnahmen (beispielsweise wenn Selbstgefährdung besteht)hat der Gesetzgeber eine hohe Messlatte angelegt. Ob das gegeben ist kann man so nicht beurteilen.
Gruß elmore
Selbstverständlich darf niemand gegen seinem Willen irgendwo eingeschlossen/weggeschlosen werden, es sei denn es liegt eine richterliche Entscheidung dem zugrunde.
Es darf angenommen werden, dass die behinderte Person unter Betreuung steht. Der richtige Weg wäre zunächst das Betreuungsgericht davon in Kenntnis zu setzen (das für den Wohnsitz zuständieg Amtsgericht) Dies sollte dann im Rahmen der Amtsermittlung tätig werden.
Weitere Informationen:
Gastaufnahme in einem Wohnheim für Behinderte. Die Frau ist bekannt und wird bei Gastaufnahmen nachts immer eingeschlossen, aber es liegt sonst immer ein richterlicher Beschluss vor.
Diesmal wurde der zwei Tage später erst erstellt. Trotzdem Einschluss. Betreuerin hat schriftliches Einverständnis erteilt.
Hätte die behinderte Frau - für eine Nacht ohne richterlichen Beschluss eingeschlossen werden dürfen?
Und um welchen Straftatbestand könnte es sich handeln?
Danke MM