Einschränkung bei Betreuungskonten

Guten Morgen,

als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer von einigen älteren Menschen (Rentner) bin ich unter anderem für die Finanzen meiner Schützlinge verantwortlich. Für zwei von ihnen habe ich je ein Girokonto bei meiner Hausbank (BBBank Karlsruhe) eingerichtet und dies für Homebanking freischalten lassen, da ich laufend die Kontobewegungen kontrollieren und gelegentlich auch Überweisungen tätigen muss.

Nun kündigt die Bank plötzlich an, dass sie zum 15.12. die Bankcard aller Betreuerkonten einziehen und das Homebanking sperren wird. Die Kontoauszüge sollen einmal monatlich zugesandt werden. Eine ständige Überwachung des Kontos seitens des Betreuers wird dadurch unmöglich.

Als Grund für diese Maßnahme nennt die Bank eine Empfehlung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, wonach vor jeder Verfügung künftig immer geprüft werden muss, ob das Betreuungsverhältnis noch besteht. Wie das praktisch aussehen soll, kann ich mir nicht vorstellen; die Betreuungsarbeit wird dadurch gewaltig erschwert.

Hat jemand schon etwas über diese Geschichte gehört? Droht diese Diskriminierung ehrenamtlicher Arbeit womöglich bei allen Banken?

Danke im Voraus sagt
Theo aus WT

Hi,

das Problem ist nicht, dass die Kollegen der Genossenschaftsbanken (vom Sparkassen- und Giroverband gibt es eine ähnliche Empfehlung) das ehrenamtliche Engagement zu bestrafen.
Das Problem ist vielmehr (nicht erst seit gestern), dass das Kreditinstitut haftet, wenn es unberechtigt auzahlt.

Ich nehme mal an, dass es da vor kurzen wohl einen Präzedenzfall gab und eine Bank zu Schadenersatzleistung verurteilt wurde.

Dass die Banken da auf Nummer sicher gehen wollen, ist wohl verständlich.

Die Schuld daran ist vielmehr beim verquerten deutschen Betreuungsrecht (sowie seiner Auslegung durch die Gerichte…) zu suchen.

Ärgerlich ist das sicherlich, für den Betreuer, sowie für das Kreditinstitut.

Viele Grüße

Uwe

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Hallöchen,

Als Grund für diese Maßnahme nennt die Bank eine Empfehlung
des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, wonach
vor jeder Verfügung künftig immer geprüft werden muss, ob das
Betreuungsverhältnis noch besteht. Wie das praktisch aussehen
soll, kann ich mir nicht vorstellen; die Betreuungsarbeit wird
dadurch gewaltig erschwert.

ja, so fies ist das Leben. Mal im Ernst: Dies ist eine Konsequenz des deutschen Hobbies, für jeden Mist die Banken in die Haftung nehmen zu wollen. Diese Konsequenz lautet: Alles absolut sicher gestalten.

Hintergrund: Ein Betreuer ist auf einmal kein Betreuer mehr und verfügt, der Betreute oder der neue Betreuer stellt dies fest und… genau: Verklagt die Bank.

Dagegen schützt man sich, indem man Verfügungen ohne konkreten und aktuellen Nachweis der Betreuertätigkeit nicht mehr zuläßt.

Bedank Dich bei den Verbraucherschützern aber spar Dir die Maulerei über Deine Bank. Sie schützt nur ihre Interessen.

Hat jemand schon etwas über diese Geschichte gehört? Droht
diese Diskriminierung ehrenamtlicher Arbeit womöglich bei
allen Banken?

Diskriminierung ist das zwar nicht, aber ja.

Gruß,
Christian

Vielen Dank…
…euch beiden für die schnelle Antwort. Da sieht es für uns Betreuer ja wohl finster aus. Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist halt selber schuld :frowning:

Ich habe jetzt Pax-Bank und evangelische Kreditgenossenschaft angeschrieben und gefragt, wie sie es mit Betreuerkonten halten. Man darf gespannt sein, was sie dem (evangelischen) Mitglied eines katholischen Betreuungsvereins antworten…

Allen ein schönes Wochenende wünscht
Theo aus WT

Hallo Theo,

ich denke, dass es keine Bank mehr gibt, die hiervon abweichende Regelungen gerne zulassen wird.

Schließlich ist der Betreuer eigentlich bei jeder Verfügung verpflichtet seine Betreuungsurkunde vorzulegen.

Gruß Ivo

Hallo,

ich führe selbst ehrenamtlich Betreuungen. Meine Erfahrung:

  • Sparkssen geht nix mit Online-Banking

  • Deutsche Bank geht

  • Volksbank ging bisher, aber grottenschlecht und saulangsam, wenn man dort persönlich vorspricht und/oder etwas ändern will. Machen mehr Fehler als alle hier genannten Kreditinstitute zusammen. Könnte schon ein Buch hierüber schreiben.

  • Postbank geht, habe dort die meisten Konten

Ist dort etwas über die beabsichtigte Kürzung der Aufwandsentschädigung bekannt?

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ich führe Online-Konten außer bei der BBBank noch bei der Postbank (Betreuungskonto), der Volksbank Hochrhein (Vereinskonto), der Sparkasse Hochrhein und bei der Sparkasse Pforzheim. Als Banking-Software benutze ich T-Online-Banking und bin damit sehr zufrieden. Bei allen Banken klappt es reibungslos, lediglich bei der Sparkasse Hochrhein machte der Rechner eine Zeit lang Probleme mit T-Online. Aber da - und auch bei den anderen Banken bleibt immer noch der Ausweg Internet-Banking. Dies klappt auch bei den anderen Banken einwandfrei. Volksbank ist eben nicht gleich Volksbank.

Zusätzlich führe ich noch drei Konten bei der Deutschen Allgemeinen Direktbank und eines für meine Schweizer Rente bei der neuen Aargauer Bank. Diese sind nicht mit der T-Online-Software kompatibel, da sie zusätzlich zu PIN und TAN noch eine ID-Nummer einsetzen. Mit diesen vier Konten kann ich nur per Internet-Banking arbeiten.

Von einer Kürzung der pauschalen Aufwandsentschädigung für Betreuer (312 EUR / Jahr) habe ich noch nichts gehört. Warten wir’s ab…

Grüße vom Hochrhein schickt Theo aus WT