Angenommen die Arbeitszeit eines AN im öffentlichen Dienst wird arbeitsvertraglich durch Gleitzeit und Kernarbeitszeit geregelt. Die Kernarbeitszeit geht von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Kann ein Dienstvorgesetzter verlangen, dass der AN schon z.B. um 07:30 Uhr anfangen muss, obwohl seine Anwesenheit um die frühe Urzeit für den reibungslosen Ablauf des Betriebes nicht notwendig ist ?
Gibt es dahingehend für den AN ein Mitgestaltungsrecht ?
Vielen Dank im Voraus