Einschränkung der Gleitzeit durch AG ohne Grund ?

Angenommen die Arbeitszeit eines AN im öffentlichen Dienst wird arbeitsvertraglich durch Gleitzeit und Kernarbeitszeit geregelt. Die Kernarbeitszeit geht von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Kann ein Dienstvorgesetzter verlangen, dass der AN schon z.B. um 07:30 Uhr anfangen muss, obwohl seine Anwesenheit um die frühe Urzeit für den reibungslosen Ablauf des Betriebes nicht notwendig ist ?
Gibt es dahingehend für den AN ein Mitgestaltungsrecht ?

Vielen Dank im Voraus

Hallo

Was ist denn vertraglich im genauen Wortlaut vereinbart?
Gibt es einen BR / PR ?

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Hallo LeoLo,

im Vertrag selber wird nur auf die Tarife hingewiesen.
Der PR hat Gleitzeit und Kernarbeitszeit mit dem
Dienstherrn verhandelt.
Den genauen Wortlaut muss ich erst besorgen.

Gruß
beboboe

Hallo

Dann melde dich wieder, wenn der genaue Wortlaut vorliegt.

Und/oder wende dich direkt schon mal an den PR.

Gruß,
LeoLo