Hallo,
auf welcher Rechtsgrundlage können die Rechte (auch Grundrechte) z.B. bei Gipfeltreffen eingeschränkt werden?
Dabei würden mich insbesondere die Rechte von Bewohnern anliegender Häuser und Wohnungen interessieren.
Vielen Dank
Peter
Hallo,
auf welcher Rechtsgrundlage können die Rechte (auch Grundrechte) z.B. bei Gipfeltreffen eingeschränkt werden?
Dabei würden mich insbesondere die Rechte von Bewohnern anliegender Häuser und Wohnungen interessieren.
Vielen Dank
Peter
Ich denke, die Grundrechte dürfen nicht mehr eingeschränkt werden, als sie es nicht per Gesetz schon sind.
D.h. unsere Grundrechte sind im Prinzip unantastbar, etwa das Recht auf Menschenwürde u.Ä.
Weiterhin gibt es beispielsweise die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit. Das Recht auf Freiheit ist allerdings schon im Grundgesetz eingeschränkt, etwa so: „wenn nicht per Gesetz anderes bestimmt wird“. Die Freiheitsstrafe als Strafurteil wäre ansonsten nicht machbar. Außerdem gibt es keinen Grund, die Grundrechte noch weiter einzuschränken. Ich meine, woran denkst du genau? Recht auf Meinungsäußerung hast du, aber auch nur eingeschränkt (kein verbotener Inhalt [etwa Naziparolen], keine Verleumdung, keine Beleidigung usw.). Kommt es zum Konflikt zwischen zwei Rechtsgütern, muss per Abwägung gerichtlich entschieden werden, das höhere Rechtsgut hat dann freilich den Vorzug (Recht auf Leben vor Recht auf freie Meinung). Beispiel: Personen möchten eine Demo abhalten, um ihre Meinung öffentlich kundzutun. Das ist prinzipiell okay und ihr Recht, wenn dann allerdings die Sicherheit deines Gipfels nicht gewährleistet werden kann, könnte sie untersagt werden, üblicherweise im gerichtlichen Eilverfahren.
Unverbindlich und mit Gruß
Was wurde denn eingeschränkt?
Soweit ich weis, durften die Anwohner ihre Wohnung nicht verlassen, es sei denn unter Polizeibegleitung.
Weiterhin durften sie angeblich nicht an die Fenster ihrer Wohnung treten, wobei ich mich frage, wie die das sicherstellen wollten.
Ich denke mal, hier wird abgewägt: die Gefahrenabwehr/Recht auf Leben der Gipfelteilnehmer, gefährdet durch möglichen Terrorangriff geht vor die Bewegungsfreiheit des Einzelnen.
Grüße
Holygrail
Hallo!
Grundrechtseinschränkungen gibt es zahlreiche, das steht beim Grundrecht dabei.
Dogmatisch unterscheiden muss man davon auch immanente Grundrechtsschranken, d.h. man muss zunächst mal überhaupt klären, wie weit ein Grundrecht geht.
Gruß
Tom