Hallo!
Ich habe eine Frage bei einer rein theoretischen Fallbearbeitung.
Jemand (S) bestellt bei einem Online-Warenhaus der O-AG eine Bluse für 150€. Auf der Bestellmaske ist ein optisch deutlich sichtbarer Hinweis auf einen Link der AGB’s von der O-AG. Ein Auszug aus den AGB’s:
Nr. 4 Wir nehmen das Angebot durch Zusendung der bestellten Ware an.
Nr. 5 Kauf auf Probe: Sie haben die Möglichkeit die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen an uns zurück zusenden, wenn Sie diese nicht wollen.
S füllt die Bestellmaske am 28.09. online aus und schickt die Bestellung ab. Am 01.10. trifft die Ware der O-AG bei S ein. Dieser Sendung anbei liegt ein roter Zettel:
Wichtig!
Sie haben nach Erhalt der Ware und spätestens nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf zu erklären. Dazu schicken Sie uns bitte die Ware zurück. Einen Grund bedarf es auch in diesem Falle nicht. (hier folgt die Identität und Anschrift der O-AG)
S betrachtet die Ware zunächst nicht und bezahlt kommentarlos die 150€ an die O-AG. Am 02.11. merkt S, dass die Bluse farblich nicht zu dem Kostüm passt. Am 03.11.schickt S die Ware an die O-AG zurück und will die 150€ zurückerstattet haben.
Wie ist hier die Rechtslage?
Könnte man den Fall nicht so lösen?
Die Anspruchsgrundlage ist meiner Meinung nach: §433 I iVm §§355, 312d, 312b BGB
I wirksamer Kaufvertrag?
- Angebot? Ja. Durch Abschicken der Bestellung von S an O-AG.
- Annahme? Ja. Durch Versandt der Ware von der O-AG so lautet es in deren AGB.
II wirksame AGB?
1)es müsste sich um AGB handeln.
…a)Nach §305 I ja
2)Sie müssten korrekt in den Vertrag eingebunden worden sein
…a)nach § 305 II ja
3)Sie dürfen nicht gegen ein Gesetz verstoßen
…a)nach §309 ? nein alles OK
…b)nach §308? Nein alles OK
…c)nach §307? Nein alles OK
Zwischenergebnis: Der Kaufvertrag ist wirksam nach Maßgabe der AGB’s zustande gekommen.
III wirksame Einschränkung des Widerrufsrechts?
1)welche Vertragsart?
…a)§312b?
…ja, denn S = Verbraucher nach §13 und O-AG Unternehmer nach §14
2)welches Widerrufsrecht gilt?
…a)§312 d gilt hier
3)Voraussetzungen und Bedingungen des §312d
…a)§312d I 1= wenn §312d Anwendung findet, dann treten Bedingungen nach §355 ein.
…b)§312d II Beginn der Widerrufsfrist bei Erhalt der Ware (hier 01.10.)
…c)§312d IV trifft nicht zu
…d)§312 d II 1 Alt. = Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. §312c II
4)§312c erfüllt?
…a) §312 c I 1 vor Abgabe der Vertragserklärung? Hier nicht. Denn die Information über die Einschränkung des Widerrufs entsteht erst bei Angebotsannahme also beim Versandt der Ware. Also hatte S zu dem Zeitpunkt zu dem die Ware eintrifft schon eine Vertragserklärung abgeben.
Der §312c ist also nicht erfüllt.
5)§355 I 2 erfüllt?
…a)ja durch zurück senden der Ware
…b)Frist gewahrt?
…a)§355 II 2 da die Belehrung nach Vertragsschluss war beträgt die Frist einen Monat. Hier beginnt diese nach dem 14-tägigen Rückgaberecht des Unternehmers (O-AG) und beträgt 1 Monat. S hätte damit ein Recht auf den Widerruf.
IV Geltendmachung des Widerrufsrechts
1)Widerruf richtig erklärt? §355 I wie oben geprüft ja!
2)Rechtsfolgen?
…a)§357 I besagt, dass §346 Anwendung findet
…b)§346 I Austausch der empfangenden Leistungen: S hat die Ware zurück gesendet. Jetzt muss die O-AG noch das Geld in Höhe von 150€ zurückgeben
Also hat S das Recht auf Widerruf nach §355 iVm §§312d, 346 und kann von der O-AG die 150€ zurück verlangen.
Könnte man den Fall so auslegen und begründen?
Ich hoffe ich mute euch nicht einen zuuuu langen text zu… entschuldigt, aber ich würde darüber sehr gerne mit euch diskutieren! Deswegen würde ich mich sehr (!) über Anregungen freuen. Bin nämlich noch Anfängerin in der Rechtswelt.
Mit äußerst freudlichen Grüßen
Daniela
