Hallo!
Wir hatten eben folgende Diskussion: lt. Bundesbankgesetz sind Euronoten in D das unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, lt. Münzgesetz ist man bei Euromünzen nur bis max. 50 Stück zur Annahme verpflichtet.
Dazu folgende Fragen:
- Auf welcher Grundlage können Geschäfte prinzipiell die Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen ablehnen?
- Was kann man tun wenn jemand eine Ware im Wert von z.B. 10ct mit einem 100 Euro-Schein bezahlen will?
Ciao, Holger
- Auf welcher Grundlage können Geschäfte prinzipiell die
Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen ablehnen?
Ohne nähere Kenntnisse über eventuelle Spezialgesetze zu haben: Ich denke, das ist einfach eine Frage des Services und der Vertragesfreiheit. Das „Angebot“ einer Ware im Schaufenster oder im Geschäft ist juristisch gesehen kein Angebot, sondern eine sog. „invitatio ad offerendum“, d.h. die Einladung an potentielle Käufer, ein Kaufangebot abzugeben. Dieses kann der Verkäufer dann annehmen oder nicht. Wenn er keine Geschäfte mit Leuten machen will, die mit 200- oder 500-EURO-Scheinen bezahlen wollen, kann ihn niemand dazu zwingen. Es steht ihm frei, mit wem er einen Kaufvertrag schließen will oder nicht, und auch warum er dies nicht tun will, steht ihm frei. Wenn er es sich (Thema Service) leisten kann: bitte schön.
- Was kann man tun wenn jemand eine Ware im Wert von z.B.
10ct mit einem 100 Euro-Schein bezahlen will?
a) Die 100 EURO nehmen und ihm das Wechselgeld geben. Oder
b) Ihm die Ware schenken. Oder
c) Ihn wegschicken und ihm nichts verkaufen.
Ciao, Wotan
- Auf welcher Grundlage können Geschäfte prinzipiell die
Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen ablehnen?
Ohne nähere Kenntnisse über eventuelle Spezialgesetze zu
haben: Ich denke, das ist einfach eine Frage des Services und
der Vertragesfreiheit. Das „Angebot“ einer Ware im
Schaufenster oder im Geschäft ist juristisch gesehen kein
Angebot, sondern eine sog. „invitatio ad offerendum“, d.h. die
Einladung an potentielle Käufer, ein Kaufangebot abzugeben.
Dieses kann der Verkäufer dann annehmen oder nicht. Wenn er
keine Geschäfte mit Leuten machen will, die mit 200- oder
500-EURO-Scheinen bezahlen wollen, kann ihn niemand dazu
zwingen. Es steht ihm frei, mit wem er einen Kaufvertrag
schließen will oder nicht, und auch warum er dies nicht tun
will, steht ihm frei.
Richtig, aber dann muß Angebot oder Annahme auch entsprechend formuliert werden. Beispiel:
Kunde: Ich will kaufen.
Verkäufer: Ich will Dir verkaufen, wenn Du mit kleinen Scheinen bezahlst.
Kunde: Gebongt.
Vertrag geschlossen, Kunde muß mit kleinen Scheinen seine Schuld erbringen.
Anders in diesem Beispiel:
Kunde: Ich will kaufen.
Verkäufer: Ich will Dir verkaufen.
Vertrag geschlossen, Verkäufer muß zur Begleichung seiner Forderung das gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren.
Gruß,
Christian
- Auf welcher Grundlage können Geschäfte prinzipiell die
Annahme von 200 und 500 Euro-Scheinen ablehnen?
(…)
Richtig, aber dann muß Angebot oder Annahme auch entsprechend
formuliert werden.
Jau, ich war aufgrund der Formulierung „prinzipiell“ stillschweigend davon ausgegangen, daß wir von diesen Geschäften reden, die darauf mit Schildern/Aufklebern sichtbar hinweisen.
Ciao, Wotan
Genau das ist aber in Läden grundsätzlich nicht der Fall. Ich habe es äußert selten - und wohl auch nur an Tankstellen - gesehen, dass darauf hingewiesen wurde, welche Geldscheine (nicht) akzeptiert werden.
Insofern wird grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung eben nicht anzunehmen sein, und das Thema invitatio ad offerendum hat mit dem ganzen Problem eigentlich eher am Rande zu tun.
Levay
Hallo,
schon einmal Danke für die ersten Antworten.
Hier noch ein Nachtrag:
zu 1) In der Tat zielte unsere Diskussion auf Tankstellen mit solchen Plaketten ab. Ist es rechtens ein Zahlungsmittel *grundsätzlich* auszuschließen? Soviel ich weiß kann ein Verkäufer ja auch durchaus einen Kunden ablehnen, aber er darf nicht generell eine komplette Gruppe (z.B. einer bestimmten Religion oder eines bestimmten Geschlechts) ausschließen. Oder sehe ich das falsch oder kann man das nicht miteinander vergleichen.
zu 2) Was ist wenn der Kunde auf die Ware angewiesen ist? Konkreteres Beispiel (mit mehr als 10ct ;->:wink:: eine Person durfte im Zug die Fahrkarte nicht mit einem 100EUR-Schein bezahlen. Da ist der Kunde ja schon im Zug und nimmt die Leistung bereits in Anspruch, so dass ein Abweisen schwierig ist. Er hat aber auch ein gesetzliches Zahlungsmittel bei sich um die Schuld zu begleichen, kann der Schaffner die Annahme verweigern? Oder besser gesagt: darf er das?
Ciao, Holger
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Hi!
zu 1) In der Tat zielte unsere Diskussion auf Tankstellen mit
solchen Plaketten ab. Ist es rechtens ein Zahlungsmittel
*grundsätzlich* auszuschließen? Soviel ich weiß kann ein
Verkäufer ja auch durchaus einen Kunden ablehnen, aber er darf
nicht generell eine komplette Gruppe (z.B. einer bestimmten
Religion oder eines bestimmten Geschlechts) ausschließen. Oder
sehe ich das falsch oder kann man das nicht miteinander
vergleichen.
Ich habe mal ins geplante Antidiskriminierungsgesetz geschaut. Dessen Ziel ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Was für ein Merkmal ist nun die Eigenschaft „Besitzer von ausschließlich EUR-500-Scheinen“? Ist das eine Frage der Weltanschauung? Der sexuellen Identität? Gerade dann aber dürfte man diesen Menschen nie etwas verkaufen, da man sie ja durch die Gabe von Wechselgeld automatisch ihrer Identität als Gruppenzugehörige beraubt!
kann der Schaffner die Annahme
verweigern? Oder besser gesagt: darf er das?
Er kann die Annahme verweigern, aber darf sich dann nicht beschweren, dass der Vertrag nicht erfüllt sei.
Hallo,
sagen uns die Tankstellen nicht einfach nur:
Nein, auch wenn hier jede Minute einer mit nem 50er bezahlt, wir haben am Abend in der Regel zu wenig Geld in der Kasse… zum Wechseln … oder für einen Überfall.
Gruß
achim
Also, ich kenne Tankstellen, an denen steht, dass 500er-Scheine nicht entgegen genommen werden.
Hi!
sagen uns die Tankstellen nicht einfach nur:
Nein, auch wenn hier jede Minute einer mit nem 50er bezahlt,
wir haben am Abend in der Regel zu wenig Geld in der Kasse…
zum Wechseln … oder für einen Überfall.
Nein, nicht nur. Wenn der Klamottenladen meinen Schein nicht nimmt, lege ich die Klamotten hin und gehe. An der Tanke habe ich das Problem, wie kriegt man in so einem Fall das Zeug wieder aus dem Auto? Ganz dumm gelaufen bei Bio-Diesel-Fahrzeugen, die auch mit Salatöl fahren können, wer weiss was für ein Gemisch da schon im Tank schwimmt?
Deswegen ist es schon sinnvoll, VORHER klar zu machen, welche Zahlungsmittel unerwünscht sind.
Viele Grüße,
Michaela
Im Klamottenladen müssen die Scheine aber auch genommen werden, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht zustande gekommen. Womit man wieder bei der alten Diskussion wäre, wann genau der Vertrag zustande kommt 
Levay