Einschränkungen eines Patentes Patentansprüche

Ich befinde mich momentan in meiner Diplomarbeit und versuche eine kleine Patentanalyse durchzuführen.
Meine Frag:

Wo liegen genau die Einschränkungen der Patntes DE102008005902A1?

Kann mir nicht vorstellen, dass jemand so umfänglich was patentieren kan. (siehe Patentansprüche Seite 8)

Danke für die Antwor im voraus.

Gruss
Shin

Ich empfehle einen PA zu kontaktieren. Gibt sicher einen freundlichen unter www.patentanwalt-suche.de

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Hallo und vielen Dank für deine Antwort

Mich würde es in erster Linie nur intressieren, wo man feststellen kan ob ein Patent angenommen wurde?
Und was bedeutet das Datum der Offenlegung?

Gruss

Rene

Hallo,

jedes Patent wird ofengelegt. Das ist auch der wahre Grund weshalb es Patente gibt. Wenn man sich mit der Geschichte der Patentämter beschäftgit wird man merken, dass vor 100 - 130 Jahren die meisten Patentämter gegründet wurden. Durch den raschen Technologieansprung dieser Zeit (verglichen mit davor natürlich) hatte man das Problem, dass viele schlaue Köpfe gleichzeitig an den gleichen Lösungen getüftelt haben. Das war volkswirtschaftlich natürlich eine enorme Verschwendung.
Also machte man einen Deal. Wir (der Staat) geben dem ersten mit einer Lösung ein zeitlich begrenztes Monopol, dafür muss dieser seine Idee veröffentlichen. Damit kann der nächste auf dieser Idee aufbauen und die technologische Entwicklung wird beschleunigt.

Das gilt auch heute noch. Und so gibt es eine Offenlegung in der Regel nach 18 Monaten in der so genannten Offenlegungsschrift.

Zur Erteilung habe ich hier eine nette Info gefunden:
http://www.chemie.uni-jena.de/ivs/patente/3patent.html

Hallo

Vielen Vielen Dank für deine Nachricht. Wie ich aus deinem Link entnehmen konnte scheint es mir, dass es sich bei diesem Patent um noch keine definitive Erteilung handelt. Jetzt muss ich noch analysieren, ob dies eher positiv oder negativ für mich spricht :wink:

Gruss

Rene

Wo liegen genau die Einschränkungen der Patntes
DE102008005902A1?

Hallo,

ich bin kein Fachmann. Ich recherchiere nur ab und an privat und dienstlich nach Patenten.

Du mußt Dir jedes einzelne Merkmal der Erfindung aus den Patentansprüchen herausschreiben.

Patentierfähig ist nur ein Merkmal, das weit genug über den bisherigen Stand (Stand der Technik) hinausgeht. Zum Stand der Technik gehören alle Vorveröffentlichungen. Um zu recherchieren, welche der durch das genannte Patent beanspruchten Merkmale nun tatsächlich patentierbar sind, mußt Du eine Klassenrecherche vornehmen, also alle Patente der im Patent genannten Patentklassen.

Deine lizenzfreie Nutzung wird durch die tatsächlich patentierbaren Merkmale eingeschränkt. Das genannte Patent ist erst einmal nur eine Offenlegungsschrift (A1). Erst mit der A2-Schrift wird etwas patentiert. Es kann sein, daß es zu keiner A2-Schrift kommt, oder daß nicht alle beanspruchten Merkmale in die A2-Schrift übernommen werden können, weil die anderen nicht patentierbar sind.
Dein eigenes späteres Patent wird durch den Stand der Technik, zu dem auch der nichtpatentierbare Teil des genannten Patentes gehört, eingeschränkt.

Hallo

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Es scheint mir so, wie ich es mir gedacht habe. Deine Antwort genügt mir voll aus für die weiterführung meiner Diplomarbeit.

Vielen Dank nochmalss für deine Mühe

Gruss

Rene