Einschränkungen Garantieleistung bei Touchscreen

Hallo!

Mir hat jemand eine Geschichte erzählt, die ich nicht so recht glauben möchte. Es geht um Handys mit Touchscreens. Ist es wirklich rechtlich zulässig, dass die Hersteller die Garantieleistung (also innerhalb 6 Monate nach Kauf) einschränken und jegliche Reklamation an dem Touchscreen ausschließen?

Meiner Ansicht nach würde so eine Einschränkungsmöglichkeit den Sinn des Verbraucherschutzes und der gesetzlichen Garantiezeiten unterwandern. Oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße,
Pituffo

Hallo!

Mir hat jemand eine Geschichte erzählt, die ich nicht so recht
glauben möchte.

Wenn der Geschichtenerzähler wirklich „Garantieleistung“ gesagt hat, meint er es u.U. auch. Garantie und Sachmängelhaftung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn der Hersteller auf das Gerät vielleicht 1 Jahr Garantie gibt (mit entsprechend umfangreicher Leistung), kann er den Touchscreen problemlos davon ausnehmen. Die Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt.

Jan

Die Geschichte stimmt, denn I Pood macht es nicht anders, leider.

Die Geschichte stimmt,

Das ist so pauschal natürlich Unfug, schon weil die Begriffe in der Frage bereits falsch verwendet wurden.

Jan

Hallo,

Meiner Ansicht nach würde so eine Einschränkungsmöglichkeit
den Sinn des Verbraucherschutzes und der gesetzlichen
Garantiezeiten unterwandern. Oder sehe ich das falsch?

da kein Hersteller in irgendeiner Form verpflichtet ist überhaupt eine Garantie einzuräumen, kann er diese auch nach Belieben einschränken.

Daher gibt es auch keine „gesetzlichen Garantiezeiten“ und es widerspricht auch nicht dem Grundgedanken des Verbraucherschutzes.

Gruß

S.J.