Hallo,
angenommen im Steuerjahr 2007 hat ein Steuerpflichtiger den AG gewechselt.
Er hat die Kündigung bei alt AG via Einschreiben verschickt.
Wo kann er das Einschreiben geltend machen?
Bewerbungskosten?
Danke und GRüße
Hallo,
angenommen im Steuerjahr 2007 hat ein Steuerpflichtiger den AG gewechselt.
Er hat die Kündigung bei alt AG via Einschreiben verschickt.
Wo kann er das Einschreiben geltend machen?
Bewerbungskosten?
Danke und GRüße
Hallo BumChicka,
das kann man versuchen. Oder als Werbungskosten.
Aber erstens sind da Pauschalen dafür in der Steuertabelle eingearbeitet, die erst überschritten werden müssten, um zu einer Steuererstattung zu führen.
Und zweitens - die paar Euro (2,15 für Einschreiben Einwurf; 4,40 für Einschreiben mit Rückschein; jeweils inkl. Briefporto) bringen nur 1 bis 2 € an Steuererstattung, wenn überhaupt.
Wozu dann der Aufwand?
Fragt
BT
Hallo,
danke schön.
ich werds dann als Werbungskosten geltend machen.
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
faktisch hat der Steuerpflichtige keine Aufwendungen zur Erhaltung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (frei nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) gehabt. Er beendet sein Arbeitsverhältnis.
Liegen dann noch Werbungskosten vor?
Dies wirft ein
Berta
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Warum soll ich für 5 Minuten arbeit 6 Euro
Steuerrückerstatung(Es waren zwei Expressbriefe) dem Staat
schenken?
Das sind 72 €/h. Lohnt sich doch. 
Nach einem 5€-SChein, er auf dem Boden liegt, würde man sich ja auch bücken.
Gruß JoKu