Einschreiben

Hallo,
angenommen, man möchte dokumentieren. dass einem Anderen ein Brief zugestellt wurde (in dem z.B. eine Frist angegeben wird). Üblich scheint ja ein Einschreiben zu sein, um einen Beweis zu haben, dass das Schreiben (fristgerecht) zugestellt wurde.

Nun habe ich die FAQ:1350 dazu gelesen und gegoogelt. Einige Fragen gibt es bei mir aber immer noch:

  • Nach dem Link in der FAQ sind Einwurfeinschreiben nicht dafür geeignet, ist das richtig? Haben Einwurfeinschreiben dann überhaupt irgendeinen Wert im Vergleich zu normalen Briefen?

  • Was ist, wenn man schon damit rechnen kann, dass der Empfänger nicht zuhause ist (Urlaub etc.)? Soweit ich jetzt gelesen habe, gilt ein Einschreiben trotzdem als zugestellt, wenn er es nach den 7 Tagen nicht abholt? Ist es in diesem Fall dann trotzdem besser ein Einwurfeinschreiben zu schicken? Oder beides :smile: ?
    Was wären denn Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten, ich kann ehrlich gesagt keinen großen Unterschied (für den Absender) feststellen?

  • Dann noch aus der FAQ: „Weiterhin ist man aber der Ansicht, daß der Empfänger, wenn er mit dem Zugang von rechtserheblichen Schriftstücken rechnen muß, sicherstellen muß, daß ihn Nachrichten auch erreichen, d.h. sich hin und wieder zur Post begeben und die Benachrichtigungskaren vorlegen muß.“
    Muss man immer mit dem Zugang von rechtserheblichen Schriftstücken rechnen?
    Was heißt „hin und wieder“, muss man seinen Briefkasten täglich kontrollieren? Aber eigentlich heißt das doch nur, dass man selbst Schuld ist, wenn man eine Frist verpasst hat, weil man im Urlaub war oder zu faul war, den Briefkasten zu leeren?

Danke für eure Geduld :smile:
Kati

  • Nach dem Link in der FAQ sind Einwurfeinschreiben nicht
    dafür geeignet, ist das richtig? Haben Einwurfeinschreiben
    dann überhaupt irgendeinen Wert im Vergleich zu normalen
    Briefen?

Ich habe vor wenigen Stunden eine Rechtsanwältin sagen hören, dass ein Einwurfschreiben die beste Methode sein. Tatsächlich ist aber wohl zwischen verschiedenen Oberlandesgerichten der Beweiswert (Anscheinsbeweis) umstritten. Es gibt nämlich Postzusteller, die den Empfang bestätigen, obwohl keine Zustellung erfolg ist. Und weil man das weiß, ist das mit dem (Anscheins-)Beweis so eine Sache …

  • Was ist, wenn man schon damit rechnen kann, dass der
    Empfänger nicht zuhause ist (Urlaub etc.)? Soweit ich jetzt
    gelesen habe, gilt ein Einschreiben trotzdem als zugestellt,
    wenn er es nach den 7 Tagen nicht abholt?

Das ist erstens falsch, weil ein nicht abgeholtes Schreiben eben auch nicht zugegangen ist. Und zweitens ist der von dir angedeutete Gedanke, extra im Urlaub zuzustellen, etwa um Fristen auszuhebeln, treuwidrig, ergo Rechtsmissbrauch.

Levay