Einschreiben

Was sind Eure Meinungen zu folgenden fiktiven Fall:
Vermieter fertigt NK-Abrechnung zum Ende des Jahres. Die Abrechnung mit den erforderlichen Unterlagen wird dem Mieter per Einschreiben übersandt. Am 18 Januar schickt die Post ein Einwurfeinschreiben mit dem darin enthaltenem verschlossenen Umschlag und dem Klebevermerk ‚nicht abgeholt‘ sowie dem Stempel der Niederlegung auf dem Umschlag ‚30.12.20xx‘.
Ist es das Verschulden des Vermieters, dass die NK-Abrechnung nicht innerhalb der 12 Monats Frist beim Mieter angekommen ist. Oder gilt die Abrechnung mit der Benachrichtigung der Post in seinem Briefkasten als zugegangen und die Verzögerung hat sich der Mieter zuzuschreiben?
Wie könnte in diesem fiktiven Fall weiter verfahren werden?
Briefumschlag fotokopieren (zur Dokumentation) und ungeöffnet in einem neuen Umschlag erneut zustellen (diesmal mit Einwurfeinschreiben)?
Sonst irgendwelche Ideen?

vnA *der immer seine Abrechnungen am Anfang des Jahres macht :wink: *

Hallo,

wenn ich den Fall richtig verstanden habe, wurde am 30.12. dem Empfänger nicht die Abrechnung zugestellt, sondern nur die Benachrichtigung, dass ein (ihm inhaltlich noch dazu unbekanntes) Schreiben für ihn hinterlegt wurde und innerhalb vermutlich 2 Wochen bei der Post abgeholt werden sollte.

Maßgebend für den fristwahrenden Zugang der Abrechnung ist aber m.E., dass dieselbe vor Jahresende in den Verfügungsbereich des Empfängers hätte gelangen müssen - z.B. durch Einwurf in seinen Briefkasten oder frühzeitige Selbstabholung. Ersteres war durch die (im Verantwortungsbereich des Versenders liegende) Wahl der Versandart „eigenhändig“ unmöglich, von letzterem durfte er unter der Voraussetzung üblicher Sorgfalt des Empfängers auch nicht ausgehen, um so mehr, da bekannterweise viele Menschen „zwischen den Jahren“ für Tage oder sogar Wochen verreisen.

Ein Einwurfeinschreiben - statt „eigenhändig“ - wäre der richtige (und vermutlich fristwahrende) Weg gewesen. Oder etwas mehr Tempo bei der Abrechnung.

Gruß
smalbop