Annahmevereitellung Grundsn Treu & Glauben BGB 242
Hi!
das ist so nicht korrekt, denn wenn der Vermieter muß von der
Kündigung Kenntnis haben und wenn das Einschreiben z.B. zurück
kommt, weil der Vermieter innnerhalb der Frist das
Einschreiben nicht angenommen hat, ist ihm die Kündigung nicht
zugegangen.
Das ist falsch.
Ich zitiere mal fröhlich aus einem anderen Artikel, der hier an anderer Stelle mal stand:
In Rechtsprechung und Literatur ist unbestritten, daß in den Fällen der Zugangsverzögerung oder -vereitelung der Empfänger sich möglicherweise nach Treu und Glauben nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen kann (BAG AP Nr. 10 zu § 130 BGB; BGH, aaO; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG Rz. 119ff.; MünchKomm-Förschler, aaO, Rz. 27; Medicus, aaO, Rz. 280). Obliegenheitsverletzungen des Empfängers, die eine Verzögerung oder eine Vereitelung des Zugangs der Erklärung bewirken, haben allerdings, wie Flume (aaO, S. 238f.) zutreffend herausgearbeitet hat, in erster Linie Bedeutung für die Frage der Rechtzeitigkeit des Zugangs der Erklärung. Hatte der Absender durch die Erklärung Fristen einzuhalten, so verstößt es gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn der Empfänger ihm Verzögerungen des Zugangs entgegenhält, die er selbst zu vertreten hat (fehlender Nachsendeantrag; Nichtabholung des Einschreibens; Annahmeverweigerung etc.). Der Empfänger einer Kündigungserklärung muß sich deshalb, hat er den rechtzeitigen Zugang der Kündigung vereitelt, so behandeln lassen, als habe der Absender die entsprechenden Fristen gewahrt. Die Rechtzeitigkeit der Kündigung des Arbeitgebers vor Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB, vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes, vor Eintritt der Wartefrist nach dem KSchG etc. darf der Arbeitnehmer nicht durch eine treuwidrige Verzögerung des Kündigungszugangs verhindern (vgl. § 162 BGB).
Zudem ist dies kein Beweis, dass im Schreiben auch tatsächlich
die Wohnung gekündigt wurde; da hat der Vermieter alle
Möglichkeiten, eine fristgerechte Kündigung zu umgehen.
Da bin ich dann wieder bei Dir.
Die halbwegs „sicherste Zustellung“ ist die Zustellung durch
den Gerichtsvollzieher, der stellt nicht den Brief (als
Umschlag) sondern das Kü-Schreiben zu.
Naja, diese Zustellung mag sicher sein - fristgerecht wird sie in aller Regel aber nur dann zugestellt, wenn man lange Zeit vorher den Auftrag gibt …
Gruß
Guido