E M P F A N G S Q U I T T U N G !!!
Salute,
Wie, „nicht mehr unterschrieben“? Willst Du damit sagen, daß
Einschreibesendungen dem Empfänger zugestellt werden, ohne daß
dieser auch nur eine einzige Unterschrift leisten muß?
(Wohlgemerkt: es geht hier um gewöhnliche
Übergabeeinschreiben)
Bei „Großempfängern“ ja…weil es hier 2 „Modelle“ gibt:
a) die Deutsche Post AG erledigt die gesamte Post (Versand und
Empfang) für die entsprechende Firma
b) die Firma hat eine eigene Poststelle und bearbeitet die
Sendungen
mit der Posteigenen Software
In beiden Fällen gibt es Unterschriften nur noch bei
Rückscheinen,ansonsten gilt die Übergabe als Zustellung und
alle Sendungen als „Quittiert“ (so steht es in den
entsprechenden Verträgen zwischen der Post und den Firmen)
So, damit hätten wir uns inhaltlich vorwärts bewegt. Ich fasse zusammen: Großkunden erhalten Großmengen eingeschriebener Sendungen (Übergabeeinschreiben) ohne Unterschrift. Aus. Darum ging es mir. Bei diesem Verfahren wird das von mir gesuchte Urteil wohl auch greifen.
Schon, aber was hat all das mit der Gegenzeichnung für
übergebene, eingeschriebene Sendungen zu tun? Darum geht’s
doch schließlich, und nicht darum, wie die Sendungen
logistisch zusammengefaßt werden…?
Arghhh…
Noch einmal…
Anton Mueller gibt in München einen Brief
„Übergabe-Einschreiben“ an
Seppl Anton in Hamburg auf.Am Postschalter in München wird der
Brief mit einem Barcode-Aufkleber versehen
(Sendungsident-Nummer).Anton Müller erhält vom Schalterbeamten
eine „Kopie“ dieses Barcode-Aufklebers als
„Einlieferungsbeleg“.Anhand dieses Barcode-Aufklebers wird der
Brief nun auf seinem Wege nach Hamburg im
Computersystem der Post „verfolgt“…Ist der Brief in Hamburg
angekommen,so scannt der Zusteller ihn und erhält einen
Zustellbeleg,der fast genauso aussieht,wie der
„Einlieferungsbeleg“ des Absenders.Mit diesem Zustellbeleg
geht der Zusteller nun auf die Tour und läßt sich auf diesem
den Empfang des Einschreibens quittieren.Nach Abschluß seiner
Zustelltour am Nachmittag muß unser Zusteller nun diese
Zustellbelege wieder Scannen,damit das System diese als
„Zugestellt“ erfasst.Gescannt wird aber immer nur die
„Sendungs-Ident-Nummer“ (also der Barcode).
Eine wirkliche „Empfangsquittung“ erhälst du nur bei einem
„Einschreiben mit Rückschein“…
Selber Aaargh!!!
Sei mir nicht bös, aber Du hörst liest mir einfach nicht zu. Ständig erörterst Du den administrativen Weg einzelner eingeschriebener Sendungen. Das war doch niiiieeee von interesse. Dauernd belehrst Du mich auch, daß ich eine Empfangsquittung nur bei einem Übergabeeinschreiben bekomme. Weiß ich auch längst. Ich gehöre auch nicht zu jenen, die man noch daran erinnern muß, daß es bei Einwurfeinschreiben nochmals anders zugeht. Wirklich, glaube mir: das alles weiß und wußte ich lääääääängst!!!
Abgesehen davon, daß ich eigentlich nur das Urteil suchte, ging es mir nur um das Übergabeprocedere massenhafter Einchreibesendungen…
B E I M E M P F Ä N G E R !!!
Mit nicht zu zügelndem Enthusiasmus dozierst Du über Barcodes, Sendungsverfolgung etc., erläuterst wortreich die postinterne Logistik und ergehst Dich zeilenlang in Details über einzelne Sendungen und ignorierst mit steter Beharrlichkeit, daß all das längst bekannt und überdies hier ohne Relevanz ist.
Von Bedeutung war und ist einzig und allein die Frage, ob massenhaft eingelieferte Einschreiben einzeln, en toto oder überhaupt nicht quittiert werden. Was davor ablief und wie Dein Seppl Anton seine einzelne Einschreibesendung erhält ist für das ursprünglich angefragte Urteil — glaubs mir bitte — gegenstandslos.
Insofern: Aaaargh!!! ;o)
Viele Grüße
-R o b.
P. S.:
Und fang nicht wieder an mit „A schickt B einen eingeschriebenen Brief. B empfängt diesen, den einen einzelnen eingeschriebenen Brief und sonst keinen eingeschriebenen Brief.“
Mach doch mal sowas wie „AA, AB, AC etc. bis AZ schreiben BB je einen eingeschriebenen Brief. Alle kommen gleichzeitig bei BB an. BB muß beim Empfang all dieser gleichzeitig eingeschriebenen Briefe…“ (und ab da erst wirds interessant). So würde nämlich endlich ein Schuh draus ;o)