Einschreiben an Großempfänger (Einlieferungsbuch)

Hallo Wisser,

ich bin auf der Suche nach dem Urteil, wonach der Adressat eines Einschreibens behaupten kann, die Sendung nie erhalten zu haben, wenn er deren Eingang durch eine Liste für mehrere gleichzeitig zugestellten Einschreibesendungen quittiert hatte (ein bei Großempfängern, Firmen, Versicherungen etc. übliches Verfahren).

Dem Urteil lag die Klage eines Absenders zugrunde, der seinen Einlieferungsbeleg und eine Kopie der Postzustellungsquittungsliste vorlegen konnte. Die Begründung lautet sinngemäß: Es kann einem Empfänger vieler Einschreiben nicht zugemutet werden, die von ihm unterzeichnete Liste mit den tatsächlich zugestellten Sendungen abzugleichen.

Ergo: Ein Einschreiben um z. B. eine Versicherung zu Kündigen oder einen Schaden fristgerecht zu melden ist für eine sichere Fristwahrung ungeeignet.

Kennt jemand das Aktenzeichen, Gericht, Instanz oder sonstige Hintergründe?

Danke & einen schönen Dreikönigstag :o)
-R o b.

Hallo Rob,

das „Einlieferbuch“ wurde beim Versand von Briefsendungen durch
Behörden und Firmen früher einmal verwendet.
Das hat sich heutzutage aber erledigt,da Briefsendungen mit Zusatzleistungen generell in das EDV-System der Post eingescannt werden müssen und so dieses bei Großfirmen bereits in der eigenen EDV geschieht und dann an den Post-Server übertragen wird oder aber diese Leistung wird als Zusatzleistung durch die Post (oder eine andere Firma,die Postdienstleistungen erbringt) für den Absender (Firmen und Behörden)
erledigt.

Beim Empfang von eingeschrieben Briefen ist zu unterscheiden zwischen
-Einwurf
hier bescheinigt ein Postmitarbeiter auf einem internen Formular,das der Brief in den Briefkasten oder das Postfach eingeworfen wurde und dieses Formular wird anschließend auf dem Postamt in die EDV eingegeben (gescannt)
-Übergabe
hier unterschreibt eine vom Empänger bevollmächtigte Person auf dem
Postinternen Formular den Empfang,ansonsten Ablauf wie vor
-Rückschein
NUR hier unterschreibt der Empänger einen besonderen Zettel,nämlich den Rückschein,der dem Absender übergeben wird udn so den Empfang der
Sendung dokumentiert.

Ein „Einschreibebuch“ gibt es NUR Firmenintern für ein-und ausgehende
Sendungen und dient nur zum Internen Nachweis,das Sendungen die
entsprechenden Abteilungen verlassen/erhalten haben.
Dieses Interne „Buch“ ist aber für außenstehende irrelevant…

Mißverst. Gemeint war: Zustellquittung per Liste
Salu Frank,

ich glaube, hier liegt ein kollosales Riesenmißverständnis vor. Da habbisch misch wohl fallsch ausjedrückt, wa? ;o)

das „Einlieferbuch“ wurde beim Versand von Briefsendungen
durch Behörden und Firmen früher einmal verwendet.
Das hat sich heutzutage aber erledigt,da Briefsendungen mit
Zusatzleistungen generell in das EDV-System der Post
eingescannt werden müssen und so dieses bei Großfirmen bereits
in der eigenen EDV geschieht und dann an den Post-Server
übertragen wird oder aber diese Leistung wird als
Zusatzleistung durch die Post (oder eine andere Firma,die
Postdienstleistungen erbringt) für den Absender (Firmen und
Behörden) erledigt.

Das Einlieferbuch hatte ich auch nicht gemeint, denn es behandelt den Einlieferungsvorgang, also das Aufgeben der Sendungen bei der Post. Ich bezog mich nur auf die Zustellquittung, also die Empfangsbestätigung der beim Empfänger massenhaft zugestellten Sendungen.

Beim Empfang von eingeschrieben Briefen ist zu unterscheiden
zwischen
-Einwurf

-Übergabe

-Rückschein

Das alles weiß ich natürlich längst und en detail. Weiter ist aber auch zu unterscheiden zwischen einzelnen und massenhaft zugestellten Sendungen — der Empfang wird hierbei wie gesagt unterschiedlich quittiert. Es ist naturgemäß auch nicht zu erwarten, daß die Poststelle von z. B. der Allianz-Versicherung ihre täglich vielleicht 500 eingeschriebenen Sendungen jeweils einzeln per Unterschrift quittiert.

Ein „Einschreibebuch“ gibt es NUR Firmenintern für ein-und
ausgehende Sendungen und dient nur zum Internen Nachweis,das Sendungen
die entsprechenden Abteilungen verlassen/erhalten haben.

Dieses Buch meinte ich natürlich nicht. Es gibt aber auch beim Zusteller ein Zustellbuch resp. eine Zustelliste, und eben jene meinte ich…

Trotzdem danke & Grüße
-R o b.

Hi,

ich bin der Meinung, dass auch eine „Massenunterschrift“ als solche gültig ist. Man muss vorher überprüfen, was man unterschreibt.
Wenn ich den Eingang von 100 Paketen bestätige, muss ich auch vorher zählen ob die Anzahl stimmt.
Ich kann nich einfach etwas bestätigen und nachher sich rausreden wollen, man habe pauschal ohne Prüfung unterschrieben.
Sonst wäre der Sinn einer Unterschrift ja nicht mehr gegeben.

Bei Versicherungen verwende ich immer den Rückschein. Erstens habe ich immer eine Bestätigung, dass die Sendung eingegangen ist (ohne nachher die Post zu bemühen für den Nachweis)
und zzeitens habe ich bisher immer eine Unterschrift bekommen.

BJ

Das Urteil existiert!
Salute BJ,

ich bin der Meinung, dass auch eine „Massenunterschrift“ als
solche gültig ist. Man muss vorher überprüfen, was man
unterschreibt.

Deine Meinung ist leider falsch. Ich weiß positiv, daß ein Gericht in dieser Frage anders entschieden hat: die Unterschrift für Massenzustellung ist zwar „gültig“ und geeignet, die erfolgte Zustellung einer großen Menge Sendungen zu belegen. Wenn der Empfänger jedoch behauptet, ein, zwei einzelne der gelisteten Sendungen nicht erhalten zu haben, läßt sich seine Glaubwürdigkeit nicht mit jener „gültigen“ Unterschrift erschüttern.

Wenn ich den Eingang von 100 Paketen bestätige, muss ich auch
vorher zählen ob die Anzahl stimmt.

Klar. Das Gericht entschied aber vielleicht schon hier anders (daher will ich das Urteil ja einsehen). Es geht hier aber auch nicht um die Anzahl, die kann auch z. B. durch eine dazwischengerutschte nichteingeschriebene Sendung übereinstimmen.

Ich kann nich einfach etwas bestätigen und nachher sich
rausreden wollen, man habe pauschal ohne Prüfung
unterschrieben.
Sonst wäre der Sinn einer Unterschrift ja nicht mehr gegeben.

Schärzkehgs ;o) Genau weil das doch so absurd ist, bin ich an dem Urteil und seiner Begründung interessiert. Willst Du mir damit ausreden, weiter danach zu recherchieren, weil „man nich einfach etwas bestätigen“ kann? Was sollen Deine Ausführungen? Zweifelst Du an der Existenz des Urteils oder bist Du darüber einfach nur Empört (wie ich)?

Bei Versicherungen verwende ich immer den Rückschein. Erstens
habe ich immer eine Bestätigung, dass die Sendung eingegangen
ist (ohne nachher die Post zu bemühen für den Nachweis)
und zzeitens habe ich bisher immer eine Unterschrift bekommen.

Richtig. So sah es auch seinerzeit das Gericht. Ändert aber nix daran, daß andere, normale Übergabeeinschreiben praktisch ohne Beweiskraft sind.

Grüßken
-R o b.

Hallo Rob

Das alles weiß ich natürlich längst und en detail. Weiter ist
aber auch zu unterscheiden zwischen einzelnen und massenhaft
zugestellten Sendungen — der Empfang wird hierbei wie gesagt
unterschiedlich quittiert. Es ist naturgemäß auch nicht zu
erwarten, daß die Poststelle von z. B. der
Allianz-Versicherung ihre täglich vielleicht 500
eingeschriebenen Sendungen jeweils einzeln per Unterschrift
quittiert.

Nein,die Scannen alle Sendungen ein und übergeben dem Postserver die
„Nummern“…da wird überhaupt nicht mehr unterschrieben…:smile:

Dieses Buch meinte ich natürlich nicht. Es gibt aber auch beim
Zusteller ein Zustellbuch resp. eine Zustelliste, und eben
jene meinte ich…

Also bei der Deutschen Post schon lange nicht mehr…die haben jetzt einen „Vogel“…:smile:) IBIS…:smile:
„Eingeschriebene“ Briefsendungen werden beim Zustellstützpunkt (im Zustellersaal" von Postboten am PC gescannt und der druckt ihm dann den „kleinen Quittungszettel“ aus (darauf der Barcode für die
Sendung).( Zumindest so sollte es sein…:smile: )
Wenn der Postbote von seiner Zustelltour zurück ist,sollte er
die Quittierten Zettel noch einmal über den Scanner ziehen…damit gilt für das „System“ die Sendung dann als „Zugestellt“…
(Außer bei Rückscheinen…:smile: ).

mfg

Immer noch Mißverständnis. EMPFANGSQUITTUNG!!!
Salute Frank,

Das alles weiß ich natürlich längst und en detail. Weiter ist
aber auch zu unterscheiden zwischen einzelnen und massenhaft
zugestellten Sendungen — der Empfang wird hierbei wie gesagt
unterschiedlich quittiert. Es ist naturgemäß auch nicht zu
erwarten, daß die Poststelle von z. B. der
Allianz-Versicherung ihre täglich vielleicht 500
eingeschriebenen Sendungen jeweils einzeln per Unterschrift
quittiert.

Nein,die Scannen alle Sendungen ein und übergeben dem
Postserver die
„Nummern“…da wird überhaupt nicht mehr
unterschrieben…:smile:

Wie, „nicht mehr unterschrieben“? Willst Du damit sagen, daß Einschreibesendungen dem Empfänger zugestellt werden, ohne daß dieser auch nur eine einzige Unterschrift leisten muß? (Wohlgemerkt: es geht hier um gewöhnliche Übergabeeinschreiben)

Dieses Buch meinte ich natürlich nicht. Es gibt aber auch beim
Zusteller ein Zustellbuch resp. eine Zustelliste, und eben
jene meinte ich…

Also bei der Deutschen Post schon lange nicht mehr…die
haben jetzt einen „Vogel“…:smile:) IBIS…:smile:
„Eingeschriebene“ Briefsendungen werden beim Zustellstützpunkt
(im Zustellersaal" von Postboten am PC gescannt und der druckt
ihm dann den „kleinen Quittungszettel“ aus (darauf der Barcode
für die
Sendung).( Zumindest so sollte es sein…:smile: )

Schon, aber was hat all das mit der Gegenzeichnung für übergebene, eingeschriebene Sendungen zu tun? Darum geht’s doch schließlich, und nicht darum, wie die Sendungen logistisch zusammengefaßt werden…?

Wenn der Postbote von seiner Zustelltour zurück ist,sollte er
die Quittierten Zettel noch einmal über den Scanner
ziehen…damit gilt für das „System“ die Sendung dann als
„Zugestellt“…
(Außer bei Rückscheinen…:smile: ).

Jaja, alles schön und jut, aber der Zusteller (vulgo Postbote) übergibt doch nicht einen Stapel eingeschriebener Sendungen ohne Unterschriebene Empfangsquittung, nur weil ein Barcode-System ihm diese schön übersichtlich zusammengefaßt hat!? Ich weiß nicht, worauf Du hinaus willst *wunder*stutz* :o/

Grüßli
-R o b.

Hallo,

Postserver die
„Nummern“…da wird überhaupt nicht mehr
unterschrieben…:smile:

Wie, „nicht mehr unterschrieben“? Willst Du damit sagen, daß
Einschreibesendungen dem Empfänger zugestellt werden, ohne daß
dieser auch nur eine einzige Unterschrift leisten muß?
(Wohlgemerkt: es geht hier um gewöhnliche
Übergabeeinschreiben)

Bei „Großempfängern“ ja…weil es hier 2 „Modelle“ gibt:
a) die Deutsche Post AG erledigt die gesamte Post (Versand und Empfang) für die entsprechende Firma
b) die Firma hat eine eigene Poststelle und bearbeitet die Sendungen
mit der Posteigenen Software
In beiden Fällen gibt es Unterschriften nur noch bei Rückscheinen,ansonsten gilt die Übergabe als Zustellung und alle Sendungen als „Quittiert“ (so steht es in den entsprechenden Verträgen zwischen der Post und den Firmen)

Schon, aber was hat all das mit der Gegenzeichnung für
übergebene, eingeschriebene Sendungen zu tun? Darum geht’s
doch schließlich, und nicht darum, wie die Sendungen
logistisch zusammengefaßt werden…?

Arghhh…
Noch einmal…
Anton Mueller gibt in München einen Brief „Übergabe-Einschreiben“ an
Seppl Anton in Hamburg auf.Am Postschalter in München wird der Brief mit einem Barcode-Aufkleber versehen (Sendungsident-Nummer).Anton Müller erhält vom Schalterbeamten eine „Kopie“ dieses Barcode-Aufklebers als „Einlieferungsbeleg“.Anhand dieses Barcode-Aufklebers wird der Brief nun auf seinem Wege nach Hamburg im
Computersystem der Post „verfolgt“…Ist der Brief in Hamburg angekommen,so scannt der Zusteller ihn und erhält einen Zustellbeleg,der fast genauso aussieht,wie der „Einlieferungsbeleg“ des Absenders.Mit diesem Zustellbeleg geht der Zusteller nun auf die Tour und läßt sich auf diesem den Empfang des Einschreibens quittieren.Nach Abschluß seiner Zustelltour am Nachmittag muß unser Zusteller nun diese Zustellbelege wieder Scannen,damit das System diese als „Zugestellt“ erfasst.Gescannt wird aber immer nur die
„Sendungs-Ident-Nummer“ (also der Barcode).

Eine wirkliche „Empfangsquittung“ erhälst du nur bei einem
„Einschreiben mit Rückschein“…

E M P F A N G S Q U I T T U N G !!!
Salute,

Wie, „nicht mehr unterschrieben“? Willst Du damit sagen, daß
Einschreibesendungen dem Empfänger zugestellt werden, ohne daß
dieser auch nur eine einzige Unterschrift leisten muß?
(Wohlgemerkt: es geht hier um gewöhnliche
Übergabeeinschreiben)

Bei „Großempfängern“ ja…weil es hier 2 „Modelle“ gibt:
a) die Deutsche Post AG erledigt die gesamte Post (Versand und
Empfang) für die entsprechende Firma
b) die Firma hat eine eigene Poststelle und bearbeitet die
Sendungen
mit der Posteigenen Software
In beiden Fällen gibt es Unterschriften nur noch bei
Rückscheinen,ansonsten gilt die Übergabe als Zustellung und
alle Sendungen als „Quittiert“ (so steht es in den
entsprechenden Verträgen zwischen der Post und den Firmen)

So, damit hätten wir uns inhaltlich vorwärts bewegt. Ich fasse zusammen: Großkunden erhalten Großmengen eingeschriebener Sendungen (Übergabeeinschreiben) ohne Unterschrift. Aus. Darum ging es mir. Bei diesem Verfahren wird das von mir gesuchte Urteil wohl auch greifen.

Schon, aber was hat all das mit der Gegenzeichnung für
übergebene, eingeschriebene Sendungen zu tun? Darum geht’s
doch schließlich, und nicht darum, wie die Sendungen
logistisch zusammengefaßt werden…?

Arghhh…
Noch einmal…
Anton Mueller gibt in München einen Brief
„Übergabe-Einschreiben“ an
Seppl Anton in Hamburg auf.Am Postschalter in München wird der
Brief mit einem Barcode-Aufkleber versehen
(Sendungsident-Nummer).Anton Müller erhält vom Schalterbeamten
eine „Kopie“ dieses Barcode-Aufklebers als
„Einlieferungsbeleg“.Anhand dieses Barcode-Aufklebers wird der
Brief nun auf seinem Wege nach Hamburg im
Computersystem der Post „verfolgt“…Ist der Brief in Hamburg
angekommen,so scannt der Zusteller ihn und erhält einen
Zustellbeleg,der fast genauso aussieht,wie der
„Einlieferungsbeleg“ des Absenders.Mit diesem Zustellbeleg
geht der Zusteller nun auf die Tour und läßt sich auf diesem
den Empfang des Einschreibens quittieren.Nach Abschluß seiner
Zustelltour am Nachmittag muß unser Zusteller nun diese
Zustellbelege wieder Scannen,damit das System diese als
„Zugestellt“ erfasst.Gescannt wird aber immer nur die
„Sendungs-Ident-Nummer“ (also der Barcode).

Eine wirkliche „Empfangsquittung“ erhälst du nur bei einem
„Einschreiben mit Rückschein“…

Selber Aaargh!!!
Sei mir nicht bös, aber Du hörst liest mir einfach nicht zu. Ständig erörterst Du den administrativen Weg einzelner eingeschriebener Sendungen. Das war doch niiiieeee von interesse. Dauernd belehrst Du mich auch, daß ich eine Empfangsquittung nur bei einem Übergabeeinschreiben bekomme. Weiß ich auch längst. Ich gehöre auch nicht zu jenen, die man noch daran erinnern muß, daß es bei Einwurfeinschreiben nochmals anders zugeht. Wirklich, glaube mir: das alles weiß und wußte ich lääääääängst!!!

Abgesehen davon, daß ich eigentlich nur das Urteil suchte, ging es mir nur um das Übergabeprocedere massenhafter Einchreibesendungen…

B E I M E M P F Ä N G E R !!!

Mit nicht zu zügelndem Enthusiasmus dozierst Du über Barcodes, Sendungsverfolgung etc., erläuterst wortreich die postinterne Logistik und ergehst Dich zeilenlang in Details über einzelne Sendungen und ignorierst mit steter Beharrlichkeit, daß all das längst bekannt und überdies hier ohne Relevanz ist.

Von Bedeutung war und ist einzig und allein die Frage, ob massenhaft eingelieferte Einschreiben einzeln, en toto oder überhaupt nicht quittiert werden. Was davor ablief und wie Dein Seppl Anton seine einzelne Einschreibesendung erhält ist für das ursprünglich angefragte Urteil — glaubs mir bitte — gegenstandslos.

Insofern: Aaaargh!!! ;o)

Viele Grüße
-R o b.

P. S.:
Und fang nicht wieder an mit „A schickt B einen eingeschriebenen Brief. B empfängt diesen, den einen einzelnen eingeschriebenen Brief und sonst keinen eingeschriebenen Brief.“
Mach doch mal sowas wie „AA, AB, AC etc. bis AZ schreiben BB je einen eingeschriebenen Brief. Alle kommen gleichzeitig bei BB an. BB muß beim Empfang all dieser gleichzeitig eingeschriebenen Briefe…“ (und ab da erst wirds interessant). So würde nämlich endlich ein Schuh draus ;o)

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Hallo,

WENN DU ALLES BESSER WEISST,warum fragst du dann hier überhaupt noch???..
GEH nächsten ZU einem Rechtswnawalt und ZAHLE dafür…

PAPPNASE…

WENN DU ALLES BESSER WEISST,warum fragst du dann hier
überhaupt noch???..
GEH nächsten ZU einem Rechtswnawalt und ZAHLE dafür…

PAPPNASE…

schon mal was von nettiquette gehört? du hast hier mit deinen antworten ziemlich neben der frage gelegen (wie wohl einige finden) und kannst es dir daher nicht erlauben schmollendes prinzeßchen zu spielen, wenn man dann auf deine „Aaargh“-postings mit „Aaargh“ reagiert.

wenn du eure postings noch mal liest, fällt dir vielleicht noch auf, wer hier meinte, irgendetwas besser zu meinen.

und von wegen rechtsanwalt bezahlen: wenn du jeden gleich ächtest, der mit deiner verquasten art das thema zu verlassen nicht klar kommt, solltest du nicht mehr mit der hilfe anderer rechnen.

JayKay

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Beati paupere spiritu
Salute Pappnase,

WENN DU ALLES BESSER WEISST,warum fragst du dann hier
überhaupt noch???..
GEH nächsten ZU einem Rechtswnawalt und ZAHLE dafür…

PAPPNASE…

ganz schön armselig, findest Du nicht? Deine Antworten hatten mit meiner Frage nicht das geringste zu tun, und dann reagierst Du so dünnhäutig, wenn ich Dich wiederholt darauf hinweisen muß?

Das ist nicht sehr professionell. Vor allem aber ist es schade. Aber wer im Glashaus sitzt, sollte halt im Keller pinkeln.

-R o b.

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