Moin, moin.
Ein Bekannter hat mir eine CD-ROM geschickt. Da es sich um ein nicht ganz billiges Exemplar handelt (Wert ca. 60 Euro), per Einschreiben.
Letzten Freitag fand dann wohl der erste Zustellversuch der Post statt. D.h. ich besitze eine Benachrichtigung, daß beim nächsten Postamt ein Einschreiben für mich zur Abholung bereit liegt.
Am folgenden Montag bin ich mit dieser Benachrichtigung und meinem Ausweis zum Postamt gegangen.
Aber: Das Einschreiben ist nicht aufzufinden.
Meine Frage: Wie gehe ich nun am Besten weiter vor? Wer haftet für den Schaden. Wie setze ich meine Ansprüche durch? Nachforschungsauftrag bei der Post? Anzeige bei der Polizei? Und wenn Anzeige, gegen unbekannt oder gegen den Postboten?
Das üble dabei ist, daß es sich um ein Einzelstück handelte. Wenn es wirklich nicht mehr auftaucht, nützt mir auch der höchste Schadensersatz in monetärer Form überhaupt nichts.
Ist mir bisher noch nie passiert. Ich bin darum momentan ratlos und für jeden Tip dankbar.
Gruß
Jürgen Lindemann