Hallo liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde…
Ich habe von jemandem per Einschreiben Einwurf eine Ware zugesand bekommen, jedoch kam diese bei mir nie an…
Auch bei meinen Nachbarn ist nichts abgegeben worden laut Nachfrage…
Nun habe ich den Versender des „Einschreiben Einwurf“ gebeten hier mal Nachforschen zu lassen, wo die Sendung ist.
Ergebniss war, dass laut Post angeblich das Einschreiben Einwurf zugestellt wurde…
Jedoch ist dies nie angekommen…
Was kann man da machen meint Ihr ???
Ich kann das nicht fassen, dass seitens der Post der Nachorschungsantrag als erledigt gilt, jedoch nie etwas bei mir angekommen ist…
Mit besten Dank für Eure Antworten schon mal im Vorras …
MFG (Nobber)
Ergebniss war, dass laut Post angeblich das
Einschreiben Einwurf zugestellt wurde…
Das ist das Blödsinnige bei „Einschreiben Einwurf“: Es muss nur der Briefzusteller unterschreiben, dass er das Ding in den richtigen Briefkasten gesteckt hat. Ja, GESTECKT! Wenn die Sendung nicht ganz in den Briefkasten gepasst hat, hätte sie irgendwer einfach rausnehmen können, was wahrscheinlich auch passiert ist. Das ändert nichts an dem Faktum, dass der Briefzusteller die Sendung ordnungsgemäß zugestellt hat. Es ist gelinde gesagt albern von einem Versandhändler, die Versandart „Einschreiben Einwurf“ für Warensendungen zu wählen. WENN schon Einschreiben, dann echtes Einschreiben, wo der EMPFÄNGER unterzeichnen muss.
Was kann man da machen meint Ihr ???
Meines Erachtens kann man da nicht viel machen. Der Versender hat seine Arbeit gemacht, der Versanddienstleister hat seine Arbeit gemacht und kann dies auch nachweisen, aber für Langfinger am Briefkasten kann man weder den einen noch den anderen verantwortlich machen.
Ich kann das nicht fassen, dass seitens der Post der
Nachorschungsantrag als erledigt gilt, jedoch nie etwas bei
mir angekommen ist…
Es klingt zwar merkwürdig, aber: Die Post hat ihr Soll erfüllt. Und sie hat auch den Nachforschungsauftrag ordnungsgemäß durchgeführt. Der Einwurf wurde dokumentiert. Die indirekte Schuld an dem Verlust der Sendung liegt bei demjenigen, der den Versand billig-billig-billig haben will und dem eine garantiert verlustfreie Zustellung keinen Cent zusätzlich wert ist. Gerade bei Warensendungen kommen Verluste vor, weil sie aufgrund ihrer Größe manchmal nicht komplett in den Briefschlitz passen.
Qualität kostet, das ist bei allen Paket- und Briefdiensten gleich. Es hat seinen Grund, warum ein Päckchen €3,90 kostet und eine Warensendung nur z.B. €0,85.
Hallo,
da muss man dem Wurstmann recht geben.
aber letzte Chance ohne Garantie auf Erfolg wäre noch diese Anlaufstelle.
Deutsche Post AG
SNL Kundentelefon
Service Center Briefermittlung
35031 Marburg
(falls Du persönlich dort vorbei willst: Zimmermannstraße 2, 35039 Marburg.)
Telefax (06421) 5999-812
MFG
mike
Hallo,
ich habe hierzu eine Frage:
Das ist das Blödsinnige bei „Einschreiben Einwurf“: Es muss nur der Briefzusteller unterschreiben, dass er das Ding in den richtigen Briefkasten gesteckt hat. Ja, GESTECKT! Wenn die Sendung nicht ganz in den Briefkasten gepasst hat, hätte sie irgendwer einfach rausnehmen können, was wahrscheinlich auch passiert ist. Das ändert nichts an dem Faktum, dass der Briefzusteller die Sendung ordnungsgemäß zugestellt hat.:
Wenn der Briefträger den Brief nur halb in den Briefkasten steckt, gilt er dann als ordnungsgemäß zugestellt? Gefühlsmäßig denke ich das auch, aber eigentlich besteht ja noch die Möglichkeit, dass ein Dritter Zugriff darauf hat (wie du ja auch schon schreibst…)
ich stimme dir zu, wenn du schreibst, dass Qualität kostet: wenn ich meine, an den Versandkosten sparen zu müssen, muss ich unter Umständen damit leben, dass Ware beschädigt oder nur mit Ärger verbunden ankommt.
Allerdings sehe ich einen Unterschied bei
es ist gelinde gesagt albern von einem Versandhändler, die Versandart „Einschreiben Einwurf“ für Warensendungen zu wählen. WENN schon Einschreiben, dann echtes Einschreiben, wo der EMPFÄNGER unterzeichnen muss.:
Für den Versandhändler (und einige andere Fälle auch) ist es eventuell sicherer, ein Einwurfeinschreiben an Stelle eines Einschreibens mit Rückschein zu benutzen: Beim Einwurfeinschreiben gilt die Sendung als zugestellt, sobald der Briefträger sie in den Briefkasten steckt.
Beim Rückschein ist das nicht so: da gilt sie als zugestellt, wenn der Empfänger sie von der Post abholt. Da bleibt sie aber nur eine bestimmte Zeit, bevor sie wieder an den Absender zurück geschickt wird. Als zugestellt gilt sie nicht.
Gruß
ShannonS
Wenn der Briefträger den Brief nur halb in den Briefkasten
steckt, gilt er dann als ordnungsgemäß zugestellt?
Gefühlsmäßig denke ich das auch, aber eigentlich besteht ja
noch die Möglichkeit, dass ein Dritter Zugriff darauf hat (wie
du ja auch schon schreibst…)
BRIEFE lassen sich ja ohne Probleme vollständig einwerfen, aber bei Warensendungen ist das manchmal nicht möglich. Der Teufel steckt im Detail: Es heißt „Einschreiben EINWURF“, das heißt, dass das ZIEL der Briefschlitz ist und NICHT die persönliche Aushändigung an den Empfänger. Das muss einem bewusst sein! Die Zustellung endet hierbei am Briefkasten! Bei Päckchen oder Paketen ist das anders, da ist der Empfänger bzw. ein Ersatzempfänger das Ziel.
Der mögliche Zugriff von Dritten fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Briefzustellers. Vielmehr hat der Empfänger dafür zu sorgen, dass sein Briefkasten groß genug und abschließbar ist. Manche Menschen besitzen ja nur diese amerikanischen Mailboxes mit rotem Fähnchen, die brauchen sich über Verluste erst gar nicht zu beklagen.
Beim Rückschein ist das nicht so: da gilt sie als zugestellt,
wenn der Empfänger sie von der Post abholt. Da bleibt sie aber
nur eine bestimmte Zeit, bevor sie wieder an den Absender
zurück geschickt wird. Als zugestellt gilt sie nicht.
Ich verstehe nicht ganz genau, worauf du hinauswillst. Die Sendung mit Rückschein gilt als zugestellt, wenn sie dem Empfänger oder einem Bevollmächtigten wurde.
Erstmal nimmt sie der Briefzusteller ja mit zum Empfänger und klingelt da. Wenn jemand zu Hause ist, wird der Rückschein ausgefüllt und die Sendung persönlich ausgehändigt. Nur wenn niemand angetroffen wird gibt es eine Benachrichtigung in den Briefkasten, dass die Sendung auf der Post zur Abholung bereitliegt.
Wenn der Kunde die Sendung aus unerfindlichen Gründen nicht abholt, klar, dann gilt sie als nicht zugestellt. ABER dann bekommt der Versender wenigstens seine Ware zurück! Bei Einschreiben Einwurf geht die Ware nicht wieder zurück. Und das ist ein Grund, warum ich nicht nachvollziehen kann, warum man Einschreiben-Einwurf als Versandart für Warensendungen benutzt.
Der einzige sinnvolle Grund, diese Versandart statt Einschreiben-Rückschein zu wählen, wäre in meinen Augen, wenn die Preisdifferenz zwischen diesen beiden den Wert der Ware überschreiten würde, weil dann der mögliche Verlust der Ware nicht so viel kosten würde wie der Zusatzservice „Rückschein“. Das heißt im Klartext: Bei einem Warenwert bis 2,25 Euro würde ich auch auf den Rückschein verzichten.