Hallo!
Das Einschreiben war aufgerissen unten rechts und kein
Schlüssel mehr vorhanden.
Entscheidend ist: war der Brief „aufgerissen“ oder vom Schlüssel selbst von innen aufgeschlitzt worden? Ohne dem Verkäufer zu nahe treten zu wollen und ohne die genauen Umstände zu kennen, unterstelle ich dem Versender eine verpackungstechnische Nachlässigkeit in der Form, dass er einen scharfkantigen Autoschlüssel ohne Polsterung oder sonstige Verpackung einfach so in einen Briefumschlag gesteckt hat. In den Briefsortieranlagen werden Briefumschläge um etliche Kurven und Rollen herumgeleitet, sodass starre, vor allem metallene Inhalte den Umschlag zerfleddern. Normale Briefumschläge sind für derlei Inhalte nicht geeignet, das sollte eigentlich jedem klar sein.
Dumm ist bloß, wenn er vorsätzlich entwendet wurde dann haben
die meine Adresse und mein Autoschlüssel.
Das ist natürlich rein theoretisch möglich, aber m.E. höchst unwahrscheinlich. Es gibt zwar einige wenige kriminelle Postmitarbeiter, aber zwischen der Entwendung von Bargeld aus Briefen und dem Diebstahl von AUTOS liegen Welten!
Die Frage ist wer kommt für den Schaden auf, spricht wer muss
die Kosten zahlen.
Der Absender, weil der Schlüssel nicht angekommen ist so wie
im Kaufvertrag ausgemacht oder die Post ?
Das lässt sich m.E. nicht so pauschal beantworten und muss im Ernstfall durch ein Gericht entschieden werden. Was man zunächst sagen kann, ist: Die Post haftet gemäß der - durch den Versender durch Kauf des Portos akzeptierten - AGB Brief National, im Falle eines Einschreibens sind das 20 bzw. 25 Euro. Für Folgeschäden haftet die Deutsche Post ausdrücklich nicht, siehe auch hier AGB Brief National der Deutschen Post AG ( http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A… )
Zitat: "Der Haftungsumfang ist auf den unmittelbaren vertragstypi-
schen Schaden bis zu den Höchstbeträgen gemäß Absatz 3 begrenzt. Der Ersatz mittelbarer
Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen. "
Bei einem Einschreiben müsste man doch nachprüfen können wer
den in der Hand gehabt hat, weil dieses ja auch persönlich
überbracht wird.
Die einzigen Personen, die das Einschreiben in der Hand hielten, sind der Versender, ein Filialmitarbeiter, der es entgegengenommen hat, und der austragende Briefzusteller, der dir das Einschreiben gezeigt hat. Zwischen der Filiale und dem Briefzusteller war das Einschreiben in seelenlosen Sortiermaschinen, gelben Kisten und verplombten LKWs unterwegs.
Um nun also zurück zu der Frage zu kommen, wer Schuld hat, würde ich persönlich zu dem Schluss kommen, dass alle drei Parteien Schuld haben.
- Du, weil du den Versender schriftlich daran bindest, ein so wichtiges Teil wie einen Autoschlüssel mit einem für diesen Zweck völlig ungeeigneten, unterversicherten Produkt der Deutschen Post zu versenden;
- Der Versender, weil er aller Wahrscheinlichkeit nach den Schlüssel unzureichend und daher nicht AGB-konform verpackt hat (die Verpackung muss Beschädigung und Verlust sicher auschließen können);
- Die Deutsche Post, da sie den Inhalt einer Sendung verloren hat.
Eine bessere Wahl für den Versand eines Autoschlüssels wäre ein gut verpacktes Paket gewesen.