Unbekannt schickt einen Einschreibbrief mit Rückantwort an Empfänger Abzocker, nach ca. 2 Wochen ohne Reaktion, forscht er anhand der Sendungsnummer nach und bekommt mitgeteilt dass der Einschreibbrief im Postfach vor sich hinschlummert.
Gilt der Brief als zugestellt?
Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht, wie kann man sich wehren wenn hierdurch Widerrufsfristen betroffen sind.
Wie ich nachlesen konnte, scheint die wirksamste Methode, die mit dem Gerichtsvollzieher zu sein, aber das ist garantiert nicht ganz billig.
Persönlich zustellen geht nur, wenn der Empfänger nicht am anderen Ende des Landes zuhause ist. Das wußte ich in der Form nicht, daß Einschreiben bedingt oder gar keine Beweiskraft haben.
Gar nicht. Wer ein Übergabe-Einschreiben verschickt, geht genau dieses Risiko ein.
Vom (rechtlich) gleichen Ergebnis mal abgesehen, ist ein Übergabe-Einschreiben aber formal was anderes als das hier verwendete Einschreiben mit Rückschein.
Wie ich nachlesen konnte, scheint die wirksamste Methode, die mit dem Gerichtsvollzieher zu sein, aber das ist garantiert nicht ganz billig.
Über die Deutsche Post kostet der Versand einer PZU (bzw. eines PZA (Postzustellungsauftrag), wie es bei der Post heißt) auch nicht mehr als ein Einschreiben: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=… → " Was kostet der PZA?" (3,45 €; Stand: März 2008)