Die Folgen könnten sein, es ist nicht fristgerecht zugestellt oder überhaupt zugestellt.
Denn nicht auf den Umschlag kommt es an, sondern auf den Inhalt.
Beispiel : Inhalt wurde auf Postweg entnommen oder ist herausgefallen.
Da ist doch einsichtig, es kann keine Rechtsfolgen auslösen.
Und wenn Umschlag unversehrt, dann wird man das Einlegen des Schriftstückes beweisen müssen. Mit Zeuge sollte das gelingen.
Im Streitfall muss es eben ein Richter bewerten, ob Schutzbehauptung des Empfängers ( Nix drin gewesen !") oder ob Absenderangeben glaubhaft sind.
Ganz sicher wäre die Zustellung mit Gerichtsvollzieher. Der übergibt nämlich das Schriftstück selbst, nicht einen Umschlag, den jemand anderes verschlossen hatte.
Danke ersteinmal für die gute Antwort. Ich bedanke mich für die dezidierte und gute Fallbearbeitung. Das Einschreiben wurde nachweislich verschickt. 2 mal belegt. Der Inhalt kam angeblich nicht an. In sicherlich 99 % der Fälle ist das unwahrscheinlich , da im beschriebenen , exemplarischen Fall die Sendung nochmal eingewickelt war.
Es kann sich also um 2 Fälle handeln. 1 . böse Schutzbehauptung. oder 2. durch das schnelle automatisierte Verteilungssystem der Post ist etwas rausgefallen und der Brief wurde wieder von der Post verschlossen. Ein Nachforschungsauftrag ist in jedem Fall unumgänglich.