Einschreiben mit Rückschein

Nehmen wir einmal an eine Sendung mit wichtigem Inhalt wird an den Arbeitgeber verschickt.

Die Sendung wird unter Zeugen verpackt und per Rückantwort Einschreiben verschickt.

Der Erhalt der Sendung wird bestätigt, aber angeblich fehle der wichtige Inhalt.

Was sind die Rechtsfolgen?

Danke

Hallo!

Die Folgen könnten sein, es ist nicht fristgerecht zugestellt oder überhaupt zugestellt.

Denn nicht auf den Umschlag kommt es an, sondern auf den Inhalt.

Beispiel : Inhalt wurde auf Postweg entnommen oder ist herausgefallen.
Da ist doch einsichtig, es kann keine Rechtsfolgen auslösen.

Und wenn Umschlag unversehrt, dann wird man das Einlegen des Schriftstückes beweisen müssen. Mit Zeuge sollte das gelingen.

Im Streitfall muss es eben ein Richter bewerten, ob Schutzbehauptung des Empfängers ( Nix drin gewesen !") oder ob Absenderangeben glaubhaft sind.

Ganz sicher wäre die Zustellung mit Gerichtsvollzieher. Der übergibt nämlich das Schriftstück selbst, nicht einen Umschlag, den jemand anderes verschlossen hatte.

MfG
duck313

Der Einschreibe Brief wurde korrekt versendet. Der Empfang wurde bestätigt. Angeblich fehle der Inhalt.
Der Inhalt wurde zu 100 % versendet.

Hallo!

Das hatte ich auch so verstanden.
Aber hast Du denn meine Antwort verstanden und worauf ich aus war ?

Es ist bestätigt, das ein Umschlag an dem Tag X ankam und gegenüber der Post bzw. dem Absender mit Rückschein belegt wurde.
Mehr leider nicht.

Weder was für ein Schreiben noch ob es auch eingelegt war ist damit bewiesen.

Natürlich wird man in 99 % der Fälle annehmen dürfen, Schreiben wurde wirksam zugestellt. Auf das 1 % Unsicherheit habe ich Dich hingewiesen.

MfG
duck313

Danke ersteinmal für die gute Antwort. Ich bedanke mich für die dezidierte und gute Fallbearbeitung. Das Einschreiben wurde nachweislich verschickt. 2 mal belegt. Der Inhalt kam angeblich nicht an. In sicherlich 99 % der Fälle ist das unwahrscheinlich , da im beschriebenen , exemplarischen Fall die Sendung nochmal eingewickelt war.
Es kann sich also um 2 Fälle handeln. 1 . böse Schutzbehauptung. oder 2. durch das schnelle automatisierte Verteilungssystem der Post ist etwas rausgefallen und der Brief wurde wieder von der Post verschlossen. Ein Nachforschungsauftrag ist in jedem Fall unumgänglich.

  1. durch das schnelle automatisierte
    Verteilungssystem der Post ist etwas rausgefallen und der
    Brief wurde wieder von der Post verschlossen.

Das wird aber dokumentiert von der Post und wäre vermerkt auf dem Umschlag

Ein
Nachforschungsauftrag ist in jedem Fall unumgänglich.

Vielleicht täusche ich mich, aber m.E greift das nur bei verlorengegangenen Sendungen. Und das ist hier nicht der Fall.