Hallo wer weiss was,
wenn man ein Einschreiben mit Rücksendeschein verschickt, damit man sicher gehen möchte, dass es ankommt, darf der Empfänger dann die Annahme verweigern?
Im speziellen Fall wurde das Einschreiben ausgeliefert. Dann wurde der Brief geöffnet und mit Klebeband wieder verschlossen. Die Adresse des Empfängers wurde durchgestrichen. Das Einschreiben wurde bei einer Postannahmestelle wieder abgegeben und nach über 2Wochen kam der Brief zurück mit einem Aufkleber auf dem stand - Annahme verweigert.
Die Frage lautet : Kann es sein, das da etwas nicht korrekt abgelaufen ist? Kommt so etwas öfter vor? Was kann man denn dagegen machen? Als Entschädigung gab es 2 Briefmarken zu je 58 Cent. Das ist kein Witz.
Vielen Dank für die Ratschläge. Federhut
Natpürlich darf der Empfänger die Annahme verweigern. Aber das Schriftstück gilt trotzdem als zugestellt. Alles aufheben, für den Fall eines Prozesses o.ä. Der vom Empfänger unterschriebene Rückschein liegt ja vor, und hier hat er m.E. einen besonderen Fehler gemacht: Er hat auch bestätigt, dass der Inhalt des Einschreibens korrekt war.
Hallo,
normalerweise verweigert man ein Einschreiben und dann nimmt der Postbote dies wieder mit.
Rein sehen und dann verweigern ist nicht im Sinne des Erfinders, da der Postmann den Brief erst übergeben darf, wenn der Schein unterschrieben wurde.Einschreiben mit Rückschein sind nie zu empfehlen, besser ein Einwurfeinschreiben, da diese im Gegensatz zu den Teilen mit Rückschein eben nicht verweigert werden können und ein Rückschein ebensowenig aussagefähig über den Inhalt bzw. über die Existenz dieses Schreibens ist, als ein normales Einschreiben.
Ich würde um eine Stellungnahme der Post bitten. Irgendwer muss den Brief ja geöffnet haben.
Der austragende Briefträger dürfte ermittelbar sein. Hat er den Brief geöffnet, ist das Briefgeheimnis verletzt worden, was man ggf. ja andeuten könnte, damit etwas Druck aufgebaut wird. Hat er den brief ausgehändigt, der Empfänger ihn geöffnet gilt er eigentlich als zugestellt und der Briefträger hat seine Pflichten verletzt.
Fragt sich ob dies alles aber rechtlich einwandfrei beweisbar sein wird, das das Schreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist.
Kleiner Tipp - immer zusätzlich ein Fax senden mit Sendebericht. Bei Beiden kann behauptet werden, das Eines nicht angekommen ist , aber gleich Beide wirkt dann unglaubwürdig.
Hallo,
wenn man ein Einschreiben mit Rücksendeschein verschickt,
damit man sicher gehen möchte, dass es ankommt, darf der
Empfänger dann die Annahme verweigern?
Ja.
Im speziellen Fall wurde das Einschreiben ausgeliefert. Dann
wurde der Brief geöffnet und mit Klebeband wieder
verschlossen. Die Adresse des Empfängers wurde
durchgestrichen. Das Einschreiben wurde bei einer
Postannahmestelle wieder abgegeben und nach über 2Wochen kam
der Brief zurück mit einem Aufkleber auf dem stand - Annahme
verweigert.
Dass ist nicht Annahme verweigert - das Schreiben wurde bereits angenommen.
Die Frage lautet : Kann es sein, das da etwas nicht korrekt
abgelaufen ist?
das kann nicht sein, das IST.
Kommt so etwas öfter vor?
Es gibt so viel auf der Welt…
Was kann man denn
dagegen machen?
Wogegen denn?
:Als Entschädigung gab es 2 Briefmarken zu je
58 Cent.
von wem gab es die? Und wofür genau?
Das ist kein Witz.
doch, das IST ein Witz.
Gruß
Testare_
Aber das
Schriftstück gilt trotzdem als zugestellt.
Du meinst: im hier besprochenen Fall, oder?
Hallo,
Kleiner Tipp - immer zusätzlich ein Fax senden mit
Sendebericht. Bei Beiden kann behauptet werden, das Eines
nicht angekommen ist , aber gleich Beide wirkt dann
unglaubwürdig.
Was soll das die Formvorschrift vielleicht gar nicht erfüllende Fax denn erreichen? Abgesehen davon, dass der Sendebericht im Zeitalter von papierlosen Faxempfängern auch nichts beweist?
Gruß
Testare_
Hallo
[…]
Im speziellen Fall wurde das Einschreiben ausgeliefert.
[…]
Wenn dem so ist, vertsteh ich das Problem nicht. Ich nehme an, der vom Empfänger unterschriebene Rückschein liegt wieder beim Absender?
Passt doch…
Grüsse
T.