Einschreiben nicht annehmen

Hallo Rechtskundige,

wenn der Postbote ein Einschreiben übergeben möchte und man weist die Annahme zurück, gilt dann das Einschreiben trotzdem als zugestellt (derEmpfänger kann schließlich damit machen was er will) oder geht es zurück an den Absender, der sehen muß wie er die andere Seite kündigt, Termine setzt und dergl.?

Danke für Eure Antworten.

Wolfgang D.

Hallo,

abhängig von den genauen Einzelfallumständen könnte hier eine sog. „Zugangsvereitelung“ vorliegen, die hier recht gut grundsätzlich beschrieben ist…
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertrags…
…aber auch nicht immer so glasklar ist, wie es auf den ersten Blick aussieht:
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/06/wie-sicher-ist-…

&Tschüß
Wolfgang

Also mich erinnert das stark an die Regelung beispielsweise bei Kündigungen eines Arbeitsgebers. Da kann es ja auch nicht angehen, dass ein Schreiben nicht ankommt, nur weil das Schreiben verweigert wird - die Kündigung steht.
Die Frage ist nun auch, ob der Empfänger auch noch wusste, was in dem Schreiben stehen würde und es deshalb verweigert.

Hi
Als gelernter Postler sage ich:

Die Annahme eines Einschreiben kann man grundsätzlich (wie jede andere Postsendung auch) verweigern.
Bei einem Einschreiben handelt es sich lediglich um eine nachweispflichtige Sendung, d.h. die Einlieferung und die Auslieferung werden bescheinigt. Ob jetzt die Auslieferung an den Empfänger oder (bei Annahmeverweigerung) an den Absender geschieht, ist unerheblich.

Anders verhält es sich bei Postzustellungsaufträgen. Deren Annahme kann nicht verweigert werden. Der Postbote kann sogar die Sendung dem Empfänger vor die Füsse werfen, und das Ganze in der Postzustellungsurkunde beurkunden. Die Sendung gilt dann als rechtskräftig zugestellt.
Ho