Es ist schon das 2. Mal innerhalb einem 1/4 Jahr, dass ich ein Einschreiben nicht erhalten habe. Auch eine Benachrichtigung wurde nicht in den Briefkasten geworfen.
Auf tel. Nachfrage bei der Post u. auch bei der Internet/Nachverfolgungsstelle der DHL heißt es, dass das Einschreiben bei der Post hinterlegt wurde.
4 x war ich schon bei der Post und die finden das angeblich hinterlegte Einschreiben auch nicht.
Ein Nachforschungsantrag wurde auch gestellt, aber ohne Erfolg. Was für Möglichkeiten habe ich oder der Absender noch?
Das Callcenter bei der Post sagte, dass Einschreiben auch nicht versichert wären und es gäbe da auch kein Geld als Entschädigung.
Gr. Delphina248
Hallo,
Das Callcenter bei der Post sagte, dass Einschreiben auch
nicht versichert wären und es gäbe da auch kein Geld als
Entschädigung.
Natürlich ist ein Einschreiben versichert, ein normales Einschreiben bis 25 Euro, ein Einwurfeinschreiben bis 20 Euro. Mit Ausnahme der in den AGB ausdrücklich ausgeschlossen Diebstahl-anfälligen Versandgegenstände wie Bargeld oder Echtschmuck.
Den entstandenen materieller Schaden muss der der Absender nachweisen, idealerweise durch eine Rechnung.
Fazit: Porto sollte es selbstverständlich immer zurück geben. Bei Versand einer Grußkarte sollte Porto + der Preis der Karte erstattet werden, für die Enttäuschung gibt es leider keine Entschädigung 
Bei Versand einer Schachtel Luxuspralinen als Maxibrief + Einschreiben gibt es Portopreis + Pralinenpreis zurück.
Versendetes Bargeld ist nicht versichert.
Stephanie
Hallo Stephanie !
Mich würde mal interessieren(falls Du es weisst),ob man tatsächlich nachweisen muss,was im komplett verlorenen Einschreiben drin gewesen war.
Die geringen Haftungssummen könnten m.E. nämlich Pauschalen sein,die eben pauschal den Verlust des Komplettbriefs,nicht nur des Inhalts ersetzen sollen.
Wertvollere Sachen soll man ja so gerade nicht versenden,da gibts Wertbrief,Paket und Co.
Das man bei Wertbrief und Paket im Schadenfall,Komplettverlust oder Inhaltsverlust,nachweisen muß ist klar. Da sind ja die Haftungssummen auch viel höher.
Wie sollte man denn beim Einschreiben den „Wert“ des Inhalts ermitteln oder belegen ? Das können doch auch persönliche Dinge sein und sei es ein Foto als Unikat,das unwiederbringlich weg wäre,wenn man kein Negativ oder Kopie hat. Soll man da etwa 0,35€ für einen gewöhnlichen Allerweltsabzug als Wert angeben ?
Ich glaube eher,es handelt sich bei den 20 bzw. 25 € um Pauschalen zur Abgeltung des Verlustes.
MfG
duck313