Hallo,
ein Einschreiben ohne Rückschein ist im Prinzip das Papier
nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.
ein Einschreiben mit Rückschein noch weniger, wenn der Empfänger das Einscheiben einfach ablehnt.
Es besagt nur, dass
der Sender etwas versandt hat, in keinem Fall aber, dass der
Empfänger etwas erhalten hat.
Ein Rückschein sagt auch nichts konkreteres aus. Es besagt nur, dass der Empfänger was bekommen hat, nicht aber, was genau. Es kann also durchaus auch nur ein weißes Blatt Papier sein.
Eine Zustellbestätigung kann man sich gegen Geld auch bei einem Einschreiben ohne Rückschein geben lassen. Da ist dann eben keine Unterschrift drauf, sondern es steht nur da, wann der Brief eingeworfen wurde. Ein eingeworfener Brief gilt als zugestellt.
Will man ganz auf Nummer sicher gehen verschickt man seine Post über den Gerichtsvollzieher. Der überprüft, was verschickt wird (macht davon Kopien) und übergibt den Brief persönlich. Kostet halt nur nen bissl mehr…
Aber : Was hat die (Un-)Wichtigkeit eines Rückscheins eigentlich mit der Frage zu tun, ob man den Absender herausfinden kann, wenn dieser nicht auf dem Brief steht?
Grüße,
Sue