Da mein letzter Beitrag gelöscht wurde frage ich nun anders in der Hoffnung das dies besser ist:
Mal rein rechtlich gesehen. Wenn eine Mietkündigung per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter
geschickt wurde. Die Kündigungsfrist ist der 3. Werktag des Monats. Nun kommt das Einschreiben nie an und liegt lt. Sendungsverfolgung 14 Tage in irgendeinem Logistikzentrum. Bei der Hotline wurde ein
Nachforschungsantrag gestellt, bisher ohne erfolg. Die Kündigungsfrist ist längst abgelaufen. Wer haftet
nun für den einen Monat der länger Miete zahlbar ist? Was gilt wenn das Einschreiben doch irgendwann ankommt? Poststempel oder Datum der
Unterschrift?
Hallo,
Maßgebend ist der Stempel der Post,egal wie lange der Brief unterwegs ist oder ob er verloren geht,du hast ihn abgeschickt und hast den Beleg dazu.Für die Miete muss sich dein Vermieter bei der Post melden und dies mit denen klären,da hast du nichts mit zu tun,denn du hast fristgemäss gekündigt und den Brief zeitig abgeschickt.
Das habe ich auch so gedacht. Andererseits habe ich hier auf der Seite auch schon Aussagen gefunden wonach ich dafür Verantworlich bin, egal ob die Post schlampt oder auch nicht. Das ist nun irgendwie verwirrend. Ich hab zwar einen Beleg von der Post, der sagt aber nichts über den Inhalt meines Briefs aus, könnte ja alles andere drin stehen außer einer Mietkündigung. Spielt das keine Rolle? Das wär ja gut für mich wenn der Beleg reicht. Bisher kam das Schreiben noch nicht an. Es liegt seit Wochen in einem Logistikzentrum angeblich. Die suchen noch warum und wo bei der Post.
Gibts da irgendwelche Paragraphen oder was amtliches auf das ich mich im Streitfall berufen kann? Die werden das nicht einfach so hinnehmen mit der Kündigung da sie ja nie zugestellt wurde. Habe da so meine Bedenken.