Palandt
Im Palandt (130 Rn. 21) heißt nur, dass die Rechtsprechung den Beweis nur anerkennt, wenn ordentliche Dokumentation erfolgt ist. DAS ist ja klar; die Frage ist jetzt nur noch: Wann ist die Dokumentation ordentlich und wie verhält sich die Post in der Praxis?
Hi Levay!
es ist und bleibt eine Wertungsfrage; für mich ist das ein
Anscheinsbeweis, und wenn tausend Gerichte anders entscheiden
würden.
Wenn sich irgendwann eine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Frage gebildet hat, die ich bisher noch nicht erkennen kann, tut man als „Praktiker“ gut daran, sich an dieser Rechtsprechung zu orientieren, auch wenn man das anders sieht. Als Anwalt, weil man mit einem Pochen auf eine andere Sicht dem Mandanten Steine statt Brot gibt und als Richter, weil man nicht gern von der nächsten Instanz aufgehoben wird. Für den akademisch interessierten bleibt natürlich die Möglichkeit bestehen, eine andere Meinung zu bilden UND zu vertreten 
Gruß,
Florian.
Hallo!
ist. DAS ist ja klar; die Frage ist jetzt nur noch: Wann ist
die Dokumentation ordentlich und wie verhält sich die Post in
der Praxis?
Wie gesagt, die Gerichte, die den Anscheinsbeweis ablehnen, gehen davon aus, dass regelmäßig der Einwurf bereits vor dem tatsächlichen Einwurf vermerkt wird. Anders sieht’s freilich aus, wenn der Zusteller als Zeuge eben diese eine Zustellung noch im Kopf hat (unwahrscheinlich), oder wenn der als Zeuge geladene Zusteller versichert, dass er grundsätzlich und in jedem Fall den Einwurfbeleg erst nach Einwurf ausfüllt. Wenn natürlich die Post dazu übergeht, dafür zu sorgen, dass eben derartige Belege erst nach tatsächlichem Einwurf ausgefüllt wird, spricht ja nichts dagegen, dass sich eine gegenteilige Rechtsprechung durchsetzt und die Beweiskraft des Einwurfbeleges einem Anscheinsbeweis entspricht…Die Nachfrage im Logistikbrett werd’ ich mit Spannung verfolgen.
Gruß,
Florian.
Wenn sich nie ein Richter traut, gegen eine auch meinetwegen ständige höhere Rechtsprechung zu urteilen, dann gibt es viel zu wenig Bewegung. Dass du im Großen und Ganzen praktishcer denkst als ich derzeit noch, ist mir klar; im Übrigen habe ich nicht gesagt, dass ich meinen Mandanten danach beraten würde, was meine Meinung ist. Ich sage nur: Meine Meinung ist, vorbehaltlich dass ein Einwurfeinschreiben das ist, für das ich es bis eben gehalten habe, dass es sich um einen Anscheinsbeweis handelt, wenn der Einwurf dokumentiert wurde.
Levay
Hallo
Das steht im Brett: Zugang und Provider unter Großes Problem mit XXX vom 7.7.2006
ich hab den Namen hier ausgeixxt, wegen der Brett-Reglung
Gruß Lucky
Der Stornierende sollte sich erstmal überlegen, ob sich
dieser Aufand (finanziell, zeitlich, nervlich) überhaupt
lohnt.Sofern er kein Geld von X haben will, sondern X irgendwann mal
Geld von ihm haben will, dann sollte er sich vielleicht
einfach mal
zurücklehnen und abwarten. Aber dazu müsste man genaueres
über X und die gewünschte Stornierung wissen.Gruß, trobi
Hallo
Das steht im Brett: Zugang und Provider unter Großes Problem
mit XXX vom 7.7.2006ich hab den Namen hier ausgeixxt, wegen der Brett-Reglung
OK, dann ist das nicht die Art von Unternehmen, die ich vermutet hatte.
Also ich würde folgendes tun: Ich würde die Hotline dieses
Unternehmens anrufen. Dann würde ich mich an irgendeinen
durchstellen lassen, der Ahnung hat und entscheidungsbefugt ist.
Also darauf bestehen, man hätte nun schon genug Ärger etc., wenn
man zunächst freundlich und dann penetrant genug ist,
wird man immer zu irgendeinem Supervisor etc. durchgestellt.
Dem würde ich dann den ganzen Fall schildern, ihm erklären,
was ich jetzt will, ihm das mit dem nicht abegeholten Einschreiben
vorhalten; hinweisen was man nicht bestellt hat etc. Und dann mal sehen, wie er reagiert.
Auf jeden Fall dessen Namen geben lassen.
Wenn man sich einigt: Wunderbar.
Wenn es schlecht läuft, und ich ohnehin die Firma wechseln will:
Meine Meinung schriftlich formulieren, per EINWURF-Einschreiben
an die Firma zu Händen des Telefon-Manns schicken.
Nur noch die unstreitigen Beträge bezahlen, evtl. zu viel
abgebuchtes Geld bei der Bank zurück buchen lassen.
Und dann so lange abwarten bis die aufhören unberechtige Beträge
anzumahnen.
Und bloss nicht: Den Aufwand mit der gerichtlich zugestellten
Kündigung.
Gruß, trobi