Hallo allerseits,
es gaebe einen Vertrag zwischen A und B, der schriftlich beendet werden kann. Dazu schickt A dem B eine Kuendigung (Einschreiben/Rueckschein) welche am naechsten Tag zugestellt werden könnte. B und die in seinem Haushalt lebenden Personen, insbesondere seine Ehefrau, sind nicht zuhause und das Schreiben wird eingelagert.
Folgende Fragen fuer den Fall, dass die Ehefrau zuhause gewesen waere:
Sofern die Ehefrau des B das Schreiben angenommen haette, waere es damit in den Verfuegungsbereich des B gelangt?
Sofern die Ehefrau des B die Annahme des Schreibens verweigert haette
- mit der Aufforderung, dass Schreiben fuer die Abholung durch B zu lagern
- ohne diese Aufforderung
muss sich dann B so behandeln lassen, als waere das Schreiben rechtlich in seinen Verfuegungsbereich gelangt? Lagert die Post in Fall 1. das Dokument ueberhaupt noch oder geht es dann auch mit „Annahme verweigert“ zurueck.
Gruss
norsemanna
Sofern die Ehefrau des B das Schreiben angenommen haette, waere es damit in den Verfuegungsbereich des B gelangt?
Ja.
Sofern die Ehefrau des B die Annahme des Schreibens verweigert haette
- mit der Aufforderung, dass Schreiben fuer die Abholung
durch B zu lagern
- ohne diese Aufforderung
muss sich dann B so behandeln lassen, als waere das Schreiben rechtlich in seinen Verfuegungsbereich gelangt?
Nein, die Lagerung eines Einschreibens bei der Post gilt nicht als Zustellung.
Post in Fall 1. das Dokument ueberhaupt noch oder geht es dann auch mit „Annahme verweigert“ zurueck.
Die Post müßte den Empfänger benachrichtigen und das Schriftstück lagern. Die Ehefrau kann nicht für den Empfänger verweigern, sie kann sich nur weigern, das Schriftstück entgegen zu nehmen (wenn es von der Post zugestellt wird).
Es gab kürzlich einen Bericht im TV zu genau dieser Frage. Fazit war, der Absender hätte die Kündigung besser durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann hätte er in jedem Fall seine Frist eingehalten.
Gruß
Nordlicht