Nehmen wir einmal an es wird per Einschreiben der Führerschein von der Polizeistelle zurück geschickt und die Post verliert diesen.
Zahlt die Post? (Einschreiben sind mit 20/25Euro versichert).
Paket ist mit 500€ versichert wäre es da nicht besser einschreiben mit Wert mit Paket zu verschicken?
Hallo,
meiner Ansicht nach zahlt die Post bei Verlust eines Einschreibens 20/25 Euro, egal, was da drin ist.
Bei einem Paket wird meiner Meinung nach der Wert der Gegenstände genommen (eben bis zu 500 Euro).
Die Frage ist, wie viel ein Führerschein wert ist; das weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
Führerscheinkosten denke so 60Euro, aber es gibt ja angeblich noch eine Befreiung von der Führerscheinmitfürpflicht, was allerdings mit einer Gebühr von ungefähr 11,- Euro zu Buche schlägt.
Hallo Skill,
von der Post erhältst Du den versicherten Wert (20/25 €), bei Verlust oder Beschädigung der Sendung zurück. Das ist sicher.
Ein Einschreiben landet entweder im Briefkasten des Empfängers oder persönlich beim Empfänger, während ein Paket vielleicht höher versichert ist, es kann aber auch bei einem Nachbarn abgegeben werden und wnn Dein Nachbar es angenommen hat, aber behauptet er hat es nicht erhalten, dann ist das Paket auch nicht mehr versichert.
Du musst auch sehen, wenn man jetzt z.B. statt des Einschreibbrief ein Wertbrief schickt (der ist bis zum angegebenen Wert versichert), dann steigen auch die Grundkosten eines Führerscheines, da das Porto eines Wertbriefes höher ist, als der eines Einschreibbriefes.
Hoffe ich konnte Deine Frage beantworten.
Man kann Sendungen entweder als Einschreiben (Brief) oder als Paket verschicken. Kombinieren geht nicht. Wenn ein Einschreiben verloren geht, ersetzt die Post 20 bzw 25 Euro und nicht mehr. Geht ein Paket verloren bekommt man den Wert des Inhalts bis höchstens 500€ ersetzt. Dann gibt es noch den Express-Brief, der ist ebenfalls bis zu 500€ versichert, auch da gibt es nur den unmittelbaren Schaden bis zu dieser Höchstgrenze.In diesem Fall müsste man wohl der Post gegenüber seine Kosten für einen Ersatzführerschein in Rechnung stellen.
Der Haken bei dieser Konstellation ist aber der, dass immer der Absender einer Sendung den Vertrag mit der Post schließt und somit auch eventuellen Schadensersatz
erhält.Du müsstest Dich also mit dem Absender auseinandersetzen, diesem Deine Kosten in Rechnung stellen und dieser wiederum mit der Post den Schaden abwickeln. Sehr kompliziert das alles…
Für die Polizei ist es wichtig, zu dokumentieren, dass sie Deinen Führerschein an Dich zurückgeschickt hat, dies kann sie mit einem Einschreibebrief tun, alles andere interessiert da nicht.
Aber zum Glück passiert das ja nicht so häufig, dass man sich darüber ernsthaft Sorgen machen müsste.
Was mich aber noch interessieren würde. Wenn ein Paket verloren geht, wie kann dann noch festgestellt werden was darin enthalten war?
Dann würde ja jeder sagen da da war ein Apple-Laptop drin und würde 500€ kassieren!
Tja, da muss man dann der Post gegenüber seinen Schaden „glaubhaft machen“.Das geht zB mit einer Rechnung von dem verlorenen Teil oder Du brauchst einen (oder besser noch mehrere) Zeugen, die bestätigen können, was Du verschickt hast. Die Post lässt sich da bestimmt nicht so einfach abzocken…
Ja das ist natürlich ein fall den es sehr selten gibt …
Ich würde erst mal zur Polizei gehen und mir eine Quittung von der Polizei geben lassen das er Brief per Einschrieben rausgegangen ist .!
Und wenn es geht auch die Quittungsnummer des Einschreibens und dann zum deinem Postschalter in deinem Ort gehen da würde ich erst mal ein Nachforschung s Antrag stellen was mit dem Brief geschehen ist denn der Brief wird lückenlos von der Post Dokumentiert .
Wenn der Brief tatsächlich bei der Post aufgegeben wurde .
Aber grade Einschreibebriefe sind wenn sie wirklich verloren gegangen sind mit 1000€ Versichert !
Und mit einem Anwalt kann noch mehr Schadenersatz rauskommen wenn zum Beispiel du nicht zur Arbeit kommen konntest oder nicht Pünktlich bei der Arbeit erscheinen konntest …
Schadenersatz bei Ersatz des Führerscheines …. U.v.m. !
Aber da kann dich ein Anwalt besser beraten !
Ich hoffe das ich weiter helfen konnte …
Viel glück : rafa