Nehmen wir mal an, man hat „versehentlich“ einen Telefonvertrag über zwei Jahre abgeschlossen und man möchte diesen Vertrag jetzt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerrufen, in Form eines Einschreibens.
Nehmen wir mal an, das Einschreiben würde verloren gehen und die Zwei-Wochen-Frist kann dadurch nicht eingehalten werden, wer ist dann für das Zusatandekommen des Vertrags verantwortlich?
Die Post? Weil sie das Einschreiben nicht geliefert hat? Oder der Kunde, weil er dafür zu sorgen hat, dass der Widerruf auch wirklich ankommt?
Auf welcher Grundlage geschieht denn der Widerruf? Nomalerweise kann man geschlossene Verträge nicht widerrufen.
Gruß Stefan
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Hallo,
Nehmen wir mal an, das Einschreiben würde verloren gehen und
die Zwei-Wochen-Frist kann dadurch nicht eingehalten werden,
wer ist dann für das Zusatandekommen des Vertrags
verantwortlich?
Die Post? Weil sie das Einschreiben nicht geliefert hat? Oder
der Kunde, weil er dafür zu sorgen hat, dass der Widerruf auch
wirklich ankommt?
die Post haftet im Rahmen der Transportbedingungen mit max. 25 Euro für den tatsächlichen Wert bei Verlust eines Einschreibens. Gar keine Haftung besteht, wenn die Sendung verspätet ankommt. Somit würde ich fast sagen, dass für den Verlust eines Stück Papiers, das, wäre es einfach nur später angekommen, die gleichen Auswirkungen gehabt hätte, gar nicht gehaftet werden muss. Grundsätzlich muss der Vertragspartner selbst dafür Sorge tragen, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt.
Gruß
S.J.