Einschreiben von Post nicht verschickt ?!

Hallo liebe Wewewa’ler :smile:

Kurze Frage:
Habe bei E-Bay Festivalkarten (die ich nach persönlichen differenzen nicht mehr gebrauchen konnte) bei Ebay verkauft. (Privatverkauf, mit üblicher Schlussklausel über Gewährleistung etc.)
Bezahlung erfolgte direkt per PayPal.

Die Karten wurden per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Einlieferung bei der Post erfolgte und wurde laut Sendungsnummer (die ich im Internet verfolgt habe) dort auch aufgenommen.
Das war am 16.06. und bis heute scheint diese Sendung die Poststelle, in der ich diese Sendung eingeliefert habe, nicht weiterverschickt worden zu sein.
Nachforschungsauftrag wurde gestellt.

Wie geht das nun weiter? Eigentlich sind doch meine Pflichten als Verkäufer erfüllt, oder sehe ich da was falsch?
Wer hatte den bisher solch einen Fall?

Grüße
Daniel

Hallo Daniel,

leider garantiert die Post keine Laufzeiten für ihre Briefe. Und genau das ist das Problem.

Ich hatte einen ähnlichen Fall 1999, als ich für eine Brieffreundin in Ungarn eine Eintrittskarte für ein Konzert in München besorgt habe. Die Karte war nicht ganz billig (ca. DM 120,- oder so), daher habe ich sie als Wertbrief verschickt. Auf so einen Wertbrief muss man allerdings genau draufschreiben, was drin ist, und wie viel es wert ist.

Es kam, wie es kommen musste … der Brief kam nie an. Und meine Brieffreundin stand nun ohne Ticket in München.

Das Konzert war zum Glück noch nicht ausverkauft, daher habe ich ihr eine neue Karte gekauft. Und bei der Post einen Nachforschungsantrag gestellt. Nach zwei oder drei Monaten hat man dann zum Glück festgestellt, dass der Brief wirklich verloren gegangen ist, und mir das Geld ersetzt.

Fazit: Eintrittskarten auf keinen Fall mit der Post verschicken, sondern entweder zur persönlichen Abholung anbieten oder einen Kurierdienst verwenden. Jedenfalls irgendwas, wo die Laufzeiten garantiert sind.

Vielleicht hast du auch Glück, und dein Brief taucht entweder noch rechtzeitig auf, oder bleibt für immer verloren. *daumendrück*

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra!

Danke für deinen Erfahrungsbericht und die Informationen!

Im moment mache ich mir halt Gedanken darüber,das, wenn er verloren ist und nicht rechtzeitig gefunden wird, wie viel die Post dort dann an Schaden ersetzt. Der E-Bay Käufer kann ja nachweisen das er 90,- für die 3 Karten bezahlt hat. Demnach müsste die Entschädigung der Post ja an ihn gehen da ich ja meinen Teil bis einschließlich Übergabe an die Post erledigt habe.

Oder sehe ich das falsch? Mir wäre es halt wichtig zu wissen was für eventuelle Kosten da noch auf mich zukommen können.

Grüße
Daniel

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Hallo Daniel

Im moment mache ich mir halt Gedanken darüber,das, wenn er
verloren ist und nicht rechtzeitig gefunden wird, wie viel die
Post dort dann an Schaden ersetzt.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Der E-Bay Käufer kann ja
nachweisen das er 90,- für die 3 Karten bezahlt hat.

Unwichtig. Die Haftung ist auf max. 25,- Euro begrenzt.

Demnach
müsste die Entschädigung der Post ja an ihn gehen da ich ja
meinen Teil bis einschließlich Übergabe an die Post erledigt
habe.

Nein, Du bist der Auftraggeber und somit läuft sämtliche Kommunikation (z.B. Nachforschungsantrag, Schadensmeldung) zwischen Dir und der Post. Und bei Anerkennung der Haftung erhälst Du auch die Erstattung.

Oder sehe ich das falsch?

s.o.

Mir wäre es halt wichtig zu wissen
was für eventuelle Kosten da noch auf mich zukommen können.

Eigentlich keine. Den Schadensunterlagen, welche Du ausfüllen und zurücksenden musst, liegt soweit ich mich erinnere ein portofreies Antwortkuvert bei.

Geduld solltest Du aber mitbringen. Es kann schon bis zu 10 Monate dauern, bis Du endlich die Gutschrift auf Deinem Konto vorfindest.

Gruß
schatten