sicher kennt jeder das Problem, dass man als Kunde, Mieter etc. wichtige Schreiben an den Anbieter / Vermieter etc. immer als Einschreiben versenden muss, weil normale Post, wenn unerwünscht, nicht als angekommen gilt.
Kann man das als Privatmensch nicht umgekehrt ebenso handhaben? Rechnungen, Mahnungen von entsprechenden Firmen nur wahrnehmen, wenn sie als Einschreiben ankommen?
Ist doch unfair, wenn immer nur der Kunde die Einschreibgebühren zahlen und extra zur Post muss.
Kann man machen und erhält alsbald die Rechnungen als Mahnbescheid. Ist ein kostspieliges Verfahren. Übrigens sind per Brief verschickte Mahnungen Akte schieren Entgegenkommens. Es gibt keine Verpflichtung, soundsoviele Mahnungen zu schreiben. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, kann man ihn sofort per Mahnbescheid beglücken.
Du hast wahrscheinlich einfach nicht daran gedacht, dass einer Rechnung in der Regel eine Leistung vorausgegangen ist?
In höchstem Maße unfair wäre es deshalb, eine „normale“ Rechnung einfach zu ignorieren.
Und dass die entstehenden Zusatzkosten eines Einschreibens - wäre das Vorgehen allgemein Usus - die Anbieter nicht auf ihre Preise aufschlagen würden, wäre auch eine etwas naive Vorstellung.
Außerdem: Ein Einschreiben dokumentiert nur den Zugang eines Schreibens. Es dokumentiert aber nicht dessen Inhalt.
Bei sehr wichtigen Dingen, noch dazu wenn die Frist knapp ist, empfiehlt sich deshalb die persönliche Übergabe mit Zeugen. Das wird in vielen Unternehmen auch tatsächlich so gehandhabt.
Bleibt genug Zeit, bittet man im (Ein-)Schreiben um eine zeitnahe schriftliche Bestätigung des Zugangs. Erhält man diese, kann sich niemand mehr rausreden „war ja nur ein leerer Umschlag“. Erhält man sie nicht, kann man immer noch reagieren.
Jeder Brief gilt als zugegangen, wenn er in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Ob Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe ist dabei ohne Belang. Daher wird die Bedeutung der Einschreiben auch überschätzt. Wie schon geschrieben wurde, wird beim Einschreiben lediglich der Weg des Umschlages dokumentiert, nicht des Inhaltes. Lediglich, wenn man ganz sicher gehen will, daß das Schrieben nicht wegkommt, ist ein Einschreiben der richtige Weg.
Wenn man die Energie aufbringen will, sich allen daraus ergebenden Konsequenzen zu stellen, kann man das machen. Irgendwann wird allerdings die Behauptung, daß alle Rechnungen wie durch Geisterhand verlorengegangen und damit nicht zugegangen sind, unglaubwürdig. Mal ganz abgesehen davon, daß einer Rechnung in aller Regel auch eine erbrachte Leistung vorausgegangen ist. Die Zahlungspflicht steht also ohnehin außer Frage.
Niemand „muss“ dies tun, wenn diese Form nicht ausdrücklich in einem gültigen Formerfordernis so individuell zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
Es ist auch nicht so, dass kritische Briefe grundsätzlich „nicht ankommen“ würden. In der Regel funktioniert der normale Brief vollkommen problemlos. Aber wenn z.B. ein Fristablauf droht, ist es im eigenen Interesse den Weg des Briefes und den Zeitpunkt der Zustellung sauber zu dokumentieren. Und über eine Entfernung, bei der man sich den Empfang nicht persönlich quittieren lassen kann/Zeugen zur Zustellung mitnehmen kann, ist das Einschreiben (Einwurfeinschreiben) ein probates Mittel möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.