Hallo Experten,
nehmen wir folgenden Fall an:
A schickt Einschreibbrief (kein Einwurfeinschreiben) mit barwertem Inhalt (Bargeld) an B zewcks Tilgung alter Schulden. B erhält einen Vermerk in den Briefkasten, er sei nicht erreichbar gewesen, könne das Einschreiben bei der Post abholen. Soweit normal und üblich. Nun kann der Einschreibbrief bei der Post nicht gefunden werden, es wird daher eine interne Suche gestartet. B erhält wenige Tage danach Post, es wurde nichts gefunden, es tue der Post sehr leid und danke, daß B Kunde sei.
Das wars? Nun möchte B natürlich sein Geld, daß A ja geschickt hat. (Wie jeden Monat) Weil es ja immer via Einschreiben mit der Zahlung geklappt hat, hat A dummerweise den Quittierbeleg für sein verschicktes Einschreiben nicht aufgehoben und nun besteht bis auf die Benachrichtigung über ein abzuholendes Einschreiben kein weiterer Beleg. Was könnte B tun, um an sein Geld zu kommen?
Danke im voraus für Hinweise…
Rainer
Warum wird denn das Geld immer verschickt? Besteht eine Verbindlichkeit? Wenn ja, dann ist sie nicht erloschen. Das Risiko des Verlustes trägt der Schuldner, § 270 I BGB.
Levay
Hallo Rainer!
Sieht nicht gut aus für dich. Ich habe selbst mal bei der Post gearbeitet. Ohne Nachweis müssen die dir eigentlich garnicht helfen und soweit ich weiß, ist für Geld ein Wertbrief da. Geld ist per Einschreiben nicht versichert. Lass dir in deiner Post mal die Telefonnummer für die zuständige Bezirksleitung geben und ruf da mal an, vielleicht können die was machen.
Gruß daggi!
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Das wars? Nun möchte B natürlich sein Geld, daß A ja geschickt
hat. (Wie jeden Monat) Weil es ja immer via Einschreiben mit
der Zahlung geklappt hat, hat A dummerweise den Quittierbeleg
für sein verschicktes Einschreiben nicht aufgehoben und nun
besteht bis auf die Benachrichtigung über ein abzuholendes
Einschreiben kein weiterer Beleg. Was könnte B tun, um an sein
Geld zu kommen?
Danke im voraus für Hinweise…
Rainer
Hi Rainer,
wie Levay schon schribt, muss der Schuldner den Betrag auf jeden Fall an den Gläubiger zahlen. Der Verlust ist sein Problem.
Da der Versender keinen Nachweis erbringen kann,d ass er ein Einschreiben abgeschickt hat, wird es schwer.
Nicht abgeholte Sendungen werden bei der Post 7 Werktage gelagert und dann an den Absender zurückgeschickt. Darin besteht noch eine Chance für den Abswender.
Übrigens: Alles was mit der Sendung zu tun hat kann immer NUR vom Absender veranlasst werden, da nur mit diesem ein Vertrag besteht. Der Empfänger wird keine Auskünfte/Hilfen erhalten.
Der Absender sollte sich vom Empfänger die Mitteiklung übergeben lassen.
Manchmal klappt eine Sendungsverfolgung auch auf dem „Rückwärtsweg“.
Es kmmt nur auf das Gedächtnis und die Protokolle des „Boten“ an.
Gut ist, dass die Post schon seit Jahren die kleinen Handterminals verwendet.
Wenn der Empfänger in einem kleinen Zustellbezirk lebt, kann die Sendung schnell gefunden werden.
Man wähle die Privatkunden-Servicenummer
habe gerade mal aus der Internetseite die entsprechenden nummern gesucht:
>>Für Sendungen mit Zustellung in Deutschland wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice Einschreiben und Nachnahme National 01805/29 06 90 (14 ct je angefangene 60 Sek. im Festnetz)
Montag-Freitag 8-18.00 Uhr.
Für Sendungen mit Zustellung außerhalb Deutschlands wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice International +49 (0)18 01 / 80 55 55 Montag bis Freitag von 8-18 Uhr, Samstag von 8-14 Uhr; 3,9 ct je angefangene 60 Sek. im Festnetz.
Hallo Rainer,
zunächst einmal ist gemäß den AGB Briefdienst Inland der Versand
von Bargeld nicht zulässig.
Daher hat die betreffende Person auch „Pech gehabt“,denn den Verlust
bekommt sie von der Post nicht ersetzt.
mfg
Einschreiben weg=Geld weg.
Pech für den, der das Einschreiben verschickt hat, insbesondere dann wenn es ein Rückschein-Einschreiben war, da gäbe es nämlich normalerweise „Schadenersatz“, aber eben nicht für Geldsendungen, Schmuck, Uhren, etc.*
Die müssen gesondert versandt werden.
Ciao
Wolfgang
*steht auch in jedem Portoheft
Danke euch!! o.w.T.
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