Einschreiben wird nicht abgeholt - wie sieht es rechtlich aus !?

Guten Tag, liebes W-W-W-Forum,

angenommen, ein Patient muss eine Gebühr (50 €) an eine Arzt-Praxis bezahlen, für eine zu kurzfristig abgesagte Sprechstunde (wegen akuter Erkrankung).
Die Praxis verlangt das Geld in Bar, zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Aufforderung dazu erfolgte schriftlich, an den Patienten.

Aus verschiedenen Gründen konnte der Patient das Geld aber nicht persönlich, zu diesem vorgeschriebenen Zeitpunkt, in der Arztpraxis abgeben (in einer anderen Stadt) - also sendete der Patient das Bargeld in einem Brief an die Arztpraxis; als Einschreiben und Wertbrief.

Die Postzustellung erfolgte aber außerhalb der Praxiszeiten, so dass der Briefzusteller dem Empfänger (Arztpraxis) eine Benachrichtigungskarte , im Briefkasten, hinterließ.

Der Empfänger hatte nun 7 Tage Zeit das Einschreiben, bei der Postfiliale (von der Arztpraxis nur ein paar Meter entfernt) abzuholen.

Der Empfänger holte den Brief aber nicht ab und das Einschreiben ging zurück an den Absender (Patient).

Die Arztpraxis mahnt den Patienten aber weiter an, und fordert dass Geld nur persönlich vorbei zu bringen - eine andere Zahlungsmöglichkeit wird verweigert (z.B. Überweisung, Postzustellung o.a.).
Angeblich hat die Praxis / der Arzt und die Arzthelferinnen kein Konto, auf das der Patient überweisen könnte.

Die Arztpraxis lehnt weitere Zahlungsaufschübe ab und will rechtliche Schritte einleiten, gegen den Patienten.

Im Übrigen ist die Praxis nicht z.B. schriftlich per Post (darauf wird nicht reagiert) zu erreichen und eine Email Adresse hat die Praxis angeblich auch nicht.

Fragen :

  1. Wie sieht es rechtlich für den Patienten aus ?

  2. ist die Nichtabholung des Einschreibens, durch die Arztpraxis, nicht auch so etwas wie eine Annahme-Verweigerung ?

mit freundlichen Grüßen

Das ist nicht in allen Situationen okay.

Das riecht für mich sehr unappetitlich, so nach schwarzer Kasse.

Mit einem nicht abgeholten Einschreiben als Beweis würde ich dem eher gelassen entgegensehen. Zzunächst wäre zu klären, ob die Gebühr überhaupt zurecht erhoben wurde.

Aber: das ist nur Laienmeinung. Ich bin kein Jurist.

Sebastian

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht raten, aber einer Arztpraxis mit solchem Geschäftsgebaren würde ich mit großem Misstrauen gegenüberstehen :flushed:

Da gibt es doch bestimmt eine Kontrollinstanz, bei der man sich erkundigen kann, ob diese Gebühr in Ordnung ist.
Gruß,
Eva
P.S. https://www.verbraucherzentrale.de/Verpasster-Arzttermin

vielen Dank, für die Antwort und den Link

vielen Dank, für die Antwort

Das stimmt.
Die Kassenärztliche Vereinigung bringt die Honorare auch in bar vorbei.
das ist so üblich. Die haben extra Geldtransporter.

:smiley:

:joy: und den Lohn der Angestellten zahlt die Ärztin bestimmt auch in Bar aus :yum:

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Ob der Patient das wirklich muss, kann er z.B. hier nachlesen.

vielen Dank, für die Antwort