Einschub, Aufzählung oder nichts von beidem?

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgenmdem Satz:

„Wir werden weitere in diesem Zusammengang notwendige Schritte unternehmen.“

Müssen oder können in dem Satz Kommas gesetzt werden?

Danke,

Martin

Müssen oder können in dem Satz Kommas gesetzt werden?

Können, müssen aber nicht.

Gruß,
Max

Hallo Martin,

Müssen

Nein.

oder können in dem Satz Kommas gesetzt werden?

Ja.

Es gibt einen kleinen Bedeutungsunterschied zwischen der Variante ohne Komma:

„Wir werden weitere in diesem Zusammengang notwendige Schritte
unternehmen.“

und der mit Komma:

„Wir werden weitere, in diesem Zusammengang notwendige Schritte
unternehmen.“

Ohne Komma implizierst du, dass die bisherigen Schritte ebenfalls in diesem Zusammenhang notwendig waren, mit Komma machst du darüber keine Aussage. Vielleicht ein deutlicheres Beispiel:

Ich habe ein weiteres grünes Pfefferkorn in meiner Suppe gefunden.

Bedeutet: du hast vorher schon grüne Pfefferkörner gefunden.

Ich habe ein weiteres, grünes Pfefferkorn in meiner Suppe gefunden.

Bedeutet: du hast vorher schon Pfefferkörner gefunden, aber die waren nicht unbedingt grün.

Gruß,
Kronf

Vielen Dank an euch!

Noch eine Möglichkeit: 2 Kommas
Moin,

wenn Du den Satzteil in diesem Zusammengang notwendige deutlich als Zusatz/Einschub/Erläuterung markieren willst, kannst Du ihn mit paarigen Kommas abgrenzen, also so:

„Wir werden weitere, in diesem Zusammengang notwendige, Schritte
unternehmen.“

Die Kommas werden in diesem Fall wie Klammern oder Gedankenstriche benutzt. Das sieht allerdings,- (besonders bei einem so kurzen Satz )-, typographisch nicht sehr elegant aus

_ § 84 - Mit dem Gedankenstrich grenzt man Zusätze oder Nachträge ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Gedankenstrich ein.
Möglich sind auch Kommas (siehe § 77) oder Klammern (siehe § 86)_ .
http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich…

Grüße
Pit