Einschulung - das Kind bei Oma anmelden

Hallo,

ich habe folgende Frage: unsere Tochter wird eingeschult, nur wir wollen auf keinen Fall, daß sie in die Schule in unserem Einzugsgebiet geht, sonder da, wo meine Mutter wohnt (auch nicht weit von uns). Meine Mutter wird sie auch nach der Schule betreuen, da wir beide berufstätig sind.
Da „unsere“ Schule zu viele Probleme bei Gestattungsantrag jetzt macht und das ganze verzögert, so daß die Tochter sogar die Probetag in der „wunsch-schule“ möglicherweiße verpasst, haben wir überlegt, ob wir die Tochter bei meine Mutter anmleden (Wohnsitz).
Kann mir jemand sagen wie das geht ? Muß man im Einwohnermedeamt irgendwelche Gründe dafür eingeben ? Wäre also für Info dankbar !

Guten Morgen Lena,

ob das mit der Ummeldung so klug ist weiss ich nicht.

Allerdings sehe ich keinen Grund dafür, dass sich die Schule querstellt, nur weil ihr eure Tochter in einer anderen Schule einschulen wollt. Der Grund hierfür - Betreuung nach der Schule - sollte doch wohl ausreichend sein.

Wenn die sich dort trotzdem uneinsichtig zeigen, würde ich mal den umgekehrten Weg gehen und die „Wunschschule“ ansprechen. Oft sind die Grundschulen heute um jede Anmeldung verlegen und haben ein vitales Interesse an jedem einzelnen Kind. Ich würde in jedem Fall versuchen, dass euer Kind am Schnuppertag in der „Wunschschule“ teilnehmen kann.

Lasst euch nicht einschüchtern!

Liebe Grüße

Andrea

Hallo,

ob das mit der Ummeldung so klug ist weiss ich nicht.

Warum? Hast du einen Grund dafür?

Allerdings sehe ich keinen Grund dafür, dass sich die Schule
querstellt, nur weil ihr eure Tochter in einer anderen Schule
einschulen wollt. Der Grund hierfür - Betreuung nach der
Schule - sollte doch wohl ausreichend sein.

Sollte ja, aber du schreibst selbst: Schulen kämpfen um jeden Schüler. Wenn die Schule vermutet, dass die Betreuung am nachmittag nur vorgeschoben ist, dann kann sie die Gestattung verweigern.

Wenn die sich dort trotzdem uneinsichtig zeigen, würde ich mal
den umgekehrten Weg gehen und die „Wunschschule“ ansprechen.

Die kann da aber nichts machen. Die zuständige Schule muss dem Gestattungsantrag zustimmen.

Oft sind die Grundschulen heute um jede Anmeldung verlegen und
haben ein vitales Interesse an jedem einzelnen Kind.

s.o.

Gruß
Elke

Hallo Andrea,

danke für deine Antwort.

Allerdings sehe ich keinen Grund dafür, dass sich die Schule
querstellt, nur weil ihr eure Tochter in einer anderen Schule
einschulen wollt.

Die Schuldirektorin ist eine ziemliche Zicke :frowning:(, ihr stinkt alles - vom Doktortitel meines Mannes bis zur Tatsache, daß unsere Tochter ein kann-Kind ist (sie mag das halt nicht - originalton) und daß sie mit dem Gestatungsantrag mehr Arbeit hat.
Heute hat mein Mann bei der Wunschschule angerufen und gefragt warum wir keine Einladung zu dem Probetag gekriegt haben (die Nachbarn meiner Mutter haben sie gekriegt). Die Schule meint, sie hätten den Gestattungantrag noch nicht von der andere Schule bekommen und können deswegen uns nicht einladen. Die Schule macht in der letzte Aprilwoche den Einschulungstest und anfag Mai den Probetag.
So hat mein Mann noch mal (zum X-m Mal) „unsere“ Schule angerufen und nachgefragt - die Direktorin hat nur rumgezickt (sorry,aber ein anderes Wort habe ich nicht dafür) - Sie besteht darauf, daß unsere Tochter bei ihr in der Schule den Test und einen Probetag macht und erst dann leitet sie den Gestattungsantrag weiter und keinen Tag vorher !!!
Nur das Probelm besteht daran, daß diese Schule erst Mitte Mai das ganze macht :frowning:(
So verpasst unsere Tochter das ganze in der andere Schule und es besteht das Gefahr, daß sie gar nicht mehr von der „Wunschschule“ genommen wird - da sie gerade Kann-Kinder selber testen und bei der Probetag sehen wollen (logisch !!!). Ich weiß nicht, wie es in anderen Städten ist, in Frankfurt muß die Wunschschule erst mal „Ja“ sagen, damit der Gestattungsantrag genemigt wird.

So… die Wuschschule will unsere Tochter gerne nehmen, muß aber ofizielle Gründe dafür haben - und solange der Gestattungantrag nicht bei dennen vorliegt können sie nichts tun :frowning:
Es sei denn wir melden tatsächlich unsere Tochter bei der Oma an.

Hallo,

Allerdings sehe ich keinen Grund dafür, dass sich die Schule
querstellt, nur weil ihr eure Tochter in einer anderen Schule
einschulen wollt. Der Grund hierfür - Betreuung nach der
Schule - sollte doch wohl ausreichend sein.

Schön wär’s…

Mein Jüngster geht auch auf eine Grundschule im Nachbarbezirk. Obwohl ich mit der zuständigen Schule sehr offen geredet habe - wir haben nicht nur die Betreuungsgeschichte, sondern auch noch einen anderen Grund, der alleine schon im allgemeinen für eine außerbezirkliche Beschulung akzeptiert wird - hat ganz kurz vor den Sommerferien - den Ferien vor der Einschulung !!! der „abgebende“ Schulleiter seinen Stempel unter das Formular verweigert. Er hat erst zähneknirschend nachgegeben, als ihm klar wurde, dass in unserem Fall tatsächlich zwei Gründe hieb- und stichfest vorliegen und wir durchaus auch NOCHMAL eine Bestätigung darüber bringen.

Wenn die sich dort trotzdem uneinsichtig zeigen, würde ich mal
den umgekehrten Weg gehen und die „Wunschschule“ ansprechen.
Oft sind die Grundschulen heute um jede Anmeldung verlegen und
haben ein vitales Interesse an jedem einzelnen Kind. Ich würde
in jedem Fall versuchen, dass euer Kind am Schnuppertag in der
„Wunschschule“ teilnehmen kann.

Ja, das kann ich auch empfehlen. Auch ich hatte die Zusage der Wunschschule bereits ganz fest, aaaaber ich fürchte, im Extremfall hätte die Wunschschule unseren Sohn ohne die offizielle Genehmigung des Schulamts trotzdem nicht gemacht.

Lasst euch nicht einschüchtern!

Da schließe ich mich an !

Kurz nach der Einschulung habe ich erfahren, was bei uns im Hintergrund gelaufen ist: Wäre mein Sohn auf die eigentlich zuständige Schule gekommen, hätte der Schulleiter eine Klasse geteilt. Angeblich war er „das Zünglein an der Waage“, und wir sind jetzt daran schuld, dass es dort eine sehr große erste Klasse gibt…

Die Wunschschule aber war dieses Jahr Opfer des Geburtenrückgangs, die kämpften um jeden Schüler, damit eine Miniklasse zusammenkam :smile:

Also rein politische Gründe, nix Kindeswohl…

Viel Erfolg wünscht
Insel

Hallo Lena,

normalerweise reicht die Bestätigung, dass das Kind wegen Berufstätigkeit im Bezirk der Wunschschule betreut wird. Punkt ! Kritisch wird es nur, wenn die Betreuung „zufällig“ erst mit der Einschulung beginnt, dann riecht es zu sehr nach Trick (denn ich kenne inzwischen viele Eltern, die diesen Weg wählen).

Aber - siehe meine Antwort an Mäusemama - ich kenne „zickende“ Schulleiter bestens !

Könntest Du das Forumuar zur außerbezirklichen Einschulung eventuell downloaden ? Auf den Seiten vieler Schulämter kann man das, dann hat die zickende Schulleiterin kaum Arbeit, nur ein Stempel und ein Autogramm :wink:

Was die Ummeldegeschichte anbetrifft: Als wir vor einigen Jahren in den Nachbarort gezogen sind, ging die supergute Schulleiterin der Grundschule in Rente. Wir haben sicherheitshalber unsere Töchter mit Zweitwohnsitz im ehemaligen Wohnort angemeldet (bei der Oma), damit sie auch ganz sicher an der Schule bleiben konnten - man weiß ja nie.

Obwohl es nur der Zweitwohnsitz ist, bekommen wir schulische Post immer noch auch aus diesem Ort, beispielsweise wurden wir zur Einschulungsveranstaltung unseres Jüngsten gebeten *g*.

Ob eine Ummeldung des Erstwohnsitzes sinnvoll ist, weiß ich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es dann Sorgerechtsprobleme geben könnte ? Denn wie wollen Eltern ihr Kind erziehen, wenn sie gar nicht mit ihm zusammen wohnen - rein auf dem Papier *g* ? Das fällt dann schon seeeeehr auf !

Ich drücke alle Daumen. Falls deine Tochter den Probetag verpasst, ist das traurig, aber nicht soooo schlimm, keine Sorge !

Viele Grüße,
Insel

Könntest Du das Forumuar zur außerbezirklichen Einschulung
eventuell downloaden ? Auf den Seiten vieler Schulämter kann
man das, dann hat die zickende Schulleiterin kaum Arbeit, nur
ein Stempel und ein Autogramm :wink:

klar doch ! Die Schulleiterin hat den Antrag komplett ausgefüllt gekriegt, mit allen nötigen Anlagen. Sie muß tasächlich nur ein Stempel und ein Autogramm machen.
Aber das ist für sie zu viel :frowning:((

Hallo Elke,

Hallo,

ob das mit der Ummeldung so klug ist weiss ich nicht.

Warum? Hast du einen Grund dafür?

Nee, keinen konkreten, nur so ein Bauchgefühl. Spontan fällt mir im Moment - man möge es mir verzeihen - nur unsere Steuererklärung ein. Dort wird ja auch der Wohnsitz des Kindes eingetragen. Ich bin mir einfach nicht sicher, welche Konsequenzen in welcher Hinsicht auch immer ein vom Wohnsitz der Eltern abweichender Wohnsitz des Kindes haben könnte.

Allerdings sehe ich keinen Grund dafür, dass sich die Schule
querstellt, nur weil ihr eure Tochter in einer anderen Schule
einschulen wollt. Der Grund hierfür - Betreuung nach der
Schule - sollte doch wohl ausreichend sein.

Sollte ja, aber du schreibst selbst: Schulen kämpfen um jeden
Schüler. Wenn die Schule vermutet, dass die Betreuung am
nachmittag nur vorgeschoben ist, dann kann sie die Gestattung
verweigern.

Warum sollte die Schule das vermuten? Beide Eltern sind berufstätig. Wo soll das Kind dann vor bzw. nach der Schule bleiben. Auch wenn es eine Betreuung in der Schule gibt, kann noch eine Betreuung vor und/oder nach der Betreuung in der Schule notwendig werden.

Wenn die sich dort trotzdem uneinsichtig zeigen, würde ich mal
den umgekehrten Weg gehen und die „Wunschschule“ ansprechen.

Die kann da aber nichts machen. Die zuständige Schule muss dem
Gestattungsantrag zustimmen.

Oft sind die Grundschulen heute um jede Anmeldung verlegen und
haben ein vitales Interesse an jedem einzelnen Kind.

s.o.

Es ist sicher nicht einfach, gegen eine „zickige“ Schulleiterin vorzugehen. Und ich bin die Erste die aufstehen würde und ihrem Unmut Luft machen würde, wenn es um irgendwelchen elitären Firlefanz gehen würde. Aber darum geht es doch wohl nicht, sondern um die Betreuung eines Kindes, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Also, kämpfen. Ggf. zum Schulamt gehen. Staub aufwirbeln und die Welle machen (platt ausgedrückt)!!!

Nur Mut!

Andrea

Gruß
Elke

Hallo,

Wenn die Schule vermutet, dass die Betreuung am
nachmittag nur vorgeschoben ist, dann kann sie die Gestattung
verweigern.

Warum sollte die Schule das vermuten?

Vielleicht weil der Schule viele Schüler weglaufen, weil sie einen schlechten Ruf hat. Tagesmütter/omas werden öfter mal vorgeschoben, um einer unbeliebten Schule zu entgehen.
Nicht falsch verstehen: ich würde das auch tun. Ich versuchte nur zu erklären, dass der Gestattungsantrag eben von der zuständigen Schule erstmal unterschrieben werden muss, bevor die annehmende Schule ihn ebenfalls unterschreibt.

Gruß
Elke

Eine Freundinn hat ihr Kind auf einer Schule mit Gastantrag bis vor kurzem war das kein Problem sie mußte nur jedes Jahr glaub ich einen neuen Antrag stellen . Jetzt wurde aber eine andere komplett geschlossen und die war im Einzugsbereich ihrer Schule. Ihr wurde gesagt das nun diese Schüler vorrang haben und wenn kein Platz mehr sei müsse ihr Kind gehen obwohl dieses bereits 3 Jahre dort war, daraufhin meldetet sie das Kind bei den Großeltern an die auch in diesem Einzugsbereich wohnen und der neue Antrag wurde wieder genehmigt und ohne kommentar.
Wie das mit der Steuer ist kann dir wohl am besten der Steuerberater sagen und wenn es nachteile gibt mußt du halt auch entscheiden was dir wichtiger oder lieber ist.
Mfg

mich würde interessieren wie es genau mit der Anmeldung bei Großeltern geht