Einseitig geschliffene Messer

Hallo

Die Klinge des neuen Armeemessers 08 ist ja einhändig bedienbar. Das ist erlaubt wenn die Klinge eine gewisse Länge nicht überschreitet und sie nur einseitig angeschliffen ist. (Habe ich gelesen)

Nun zu der Frage: Wenn die Klinge beidseitig geschliffen wäre, wäre das Messer ja wahrscheinlich verboten. Also was macht das für ein Unterschied ob jetzt zwei oder nur eine Seite angeschliffen ist?

Gruss Marlowe

Hallo Marlowe,

ich denke deshalb, weil ein beidseitig geschliffenes Messer (also ohne Rücken) eher zum stechen als zum schneiden taugt.

Gruß Fritz

Sry, anscheinend hab ich mich nicht ganz klar ausgedrückt:

Ich meinte einen solchen Schliff:

http://www.abload.de/image.php?img=unbenanntpfmn.png

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Moin, Marlowe,

(Habe ich gelesen)

wo?

Gruß Ralf

Das wär dann hier:

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Tuersteher-vor-…

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Hallo,

schon möglich, dass Du so einen Schliff meinst (wie er auch z.B. bei traditionellen japanischen Messern zum Einsatz kommt). Das Problem ist aber tatsächlich nicht der Schliff einer Schneide mit einer oder zwei angeschliffenen Seiten, sondern eine Dolchklinge mit zwei Schneiden. Solche Dolche dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden (§ 42a Abs. I WaffG).

Was die Sache der Einhändigkeit angeht, betrifft diese nur Messer mit versenkbarer Klinge, wenn diese einhändig festgestellt werden kann. Auch diese dürfen nicht geführt werden.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Nun zu der Frage: Wenn die Klinge beidseitig geschliffen wäre,
wäre das Messer ja wahrscheinlich verboten. Also was macht das
für ein Unterschied ob jetzt zwei oder nur eine Seite
angeschliffen ist?

wenn es tatsächlich in der Schweiz eine derartige gesetzliche Regelung gibt, definiert diese selbst den Unterschied. Das eine wäre halt erlaubt, das andere verboten.

Bevor Gesetze verabschiedet werden, setzen sich zuvor eine Vielzahl kluger Köpfe und Experten zusammen um den Inhalt zu definieren.

Ich finde es immer wieder lustig, wie Einzelne meinen, das in Frage stellen zu müssen.

Gruß

S.J.

Bevor Gesetze verabschiedet werden, setzen sich zuvor eine
Vielzahl kluger Köpfe und Experten zusammen um den Inhalt zu
definieren.

Ich finde es immer wieder lustig, wie Einzelne meinen, das in
Frage stellen zu müssen.

Dann lebst du wohl in einem autokratischen Obrigkeitsstaat? Im Deutschland haben wir inzwischen etwas, das wir „Demokratie“ nennen. Da ist es gut und richtig, als mündiger Bürger das geltende Recht kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls über den demokratischen Prozess eine Änderung der Rechtslage anzustreben. Bisher funktioniert das mehr oder weniger gut…

Viele Grüße,
Sebastian

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Ok gut, dann ist jetzt alles klar. Danke für die Antworten.

Gruss Gordon