Einseitig unterschriebenen Vertrag zurückziehen

Hallo!Produzent A hat einen, von seiner Seite aus unterschriebenen Darstellervertrag an eine Schauspielerin B geschickt, ihn allerdings noch nicht wieder von ihrer Seite unterschrieben zurückbekommen. Ist der Vertrag dennoch schon zustande gekommen, oder kann A den Vertrag, solange er noch keine Unterschrift ihrerseits zu Gesicht bekommen hat wieder zurückziehen?

Danke und liebe Grüße!

Guten Tag Berti,

wurde der Vertrags-Inhalt mündlich besprochen?

Ein Vertrag bedarf ja zur Gültigkeit nicht unbedingt der Schriftform.

Also: wurde der Vertrag mündlich klar vereinbart und sollte nur noch in schriftlicher Form eine Bestätigung erhalten?
Dann würde er m. E. gelten, obwohl die zweite Unterschrift noch fehlt.

Gruß Waler VB

Hallo,

soweit kein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, hat A dem Vertragsinhalt nach ein Angebot an B abgegeben. Das ist auch bindend, 145 BGB.
Ein Widerruf ist vor oder mit gleichzeitigem Zugang des Vertrags bei B möglich, 130 I 2 BGB.
Das Angebot kann aber nach 147-149 erloschen sein, 146 BGB.

Jedenfalls hängen die weiteren Voraussetzungen davon ab, was als Annahmevoraussetzung geregelt wurde.
Gab es Fristen etc?

Gruß iok