Guten Tag,
kann eine Fahrschule „einseitig“ den Vertag kündigen, wenn eine Dritte Person Kritig an dieser übte?
Guten Tag,
kann eine Fahrschule „einseitig“ den Vertag kündigen, wenn
eine Dritte Person Kritig an dieser übte?
Hallo,
das verstehe ich nicht.
Fahrschule A und Fahrschüler B haben einen Vertrag, C übt Kritik und A will den Vertrag mit B kündigen? Warum?
Ich würde aber generell sagen: Verträge sind einzuhalten. In den Verträgen stehen in der Regel Kündigungsfristen.
Der Vertrag kann aufgelöst werden, wenn es für eine der Parteien unzumutbar wird, sie einzuhalten. Das könnte der Fall sein, wenn z.B. der Fahrschüler so schwer erkrankt, dass er keinen Führerschein mehr machen kann.
Für die Fahrschule wäre es evtl. möglich, den Vertrag aufzulösen, wenn der Fahrschülersich grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch verhält, z.B. ohne den Fahrlehrer losfährt oder vorsätzlich einen Unfall herbeiführt.
Jeder Geschäftsinhaber muss sich auch auf berechtigte Kritik einstellen.
Man kann keinen Vertrag kündigen, weil ein Dritter irgendetwas macht. Wenn z.B. die Mutti von B © rummeckert, was kann B dafür?
Die Fahrschule könnte gegen C vorgehen, wenn die Kritik ungerechtfertigt ist und das Geschäft schädigt.
Grüße
Holygrail
Hallo!
Was genau würde denn in in dem ‚Vertrag‘ stehen? Normalerweise kann die Fahrschule den Vertrag nur Kündigen, wenn besondere Gründe vorliegen. Normalerweise erscheint mir Aussage eine ‚Dritten‘ kein besonderer Grund zu sein. Wenn dieser Dritte aber z.B. verbreiten würde, dass der Fahrlehrer XY zu der Person mit dem Vertrag zudringlich geworden wäre oder sowas, würde ich schon denken, dass es ein besonderer Grund wäre.
Von daher die klare Antwort: Das kommt darauf an und Dein Beispiel ist etwas zu wenig ausformuliert, um wirklich was dazu zu sagen.
Swantje