Moin,
Es stellt sich also nur die Frage:
Ist die genannte Klausel über die Mitbenutzung Freisitzes
(nicht des kompletten Gartens!) nun eine kostenlose
Gebrauchsüberlassung (ähnlich Gemeinschaftsräume zB), oder
entgeltlich vermieteter Bestandteil des MV (nicht alleine
kündbar).Wie sollte denn eine kostenlose Gebrauchsüberlassung im
Mietvertrag vereinbart werden, so dass si jederzeit
widerrufbar ist?
Hi,
z. B.:
Der Garten ist nicht Bestandteil des Mietvertrages und demzufolge nicht mitvermietet. Der Garten kann nach Absprache genutzt werden, ein Anrecht auf Gartenmitbenutzung hat der Mieter jedoch nicht.
Gruß
Tina