im Falle einer nur auf Antrag erfolgten Straftat erfolgt eine polizeiliche Ermittlung bei denen alle offensichtlich entlastenden Beweise seitens der Polizei ignoriert werden, weil die Schuld bereits fest zu stehen scheint. Durch die Maßnahmen enstehen dem Beschuldigten bereits imenser Schaden.
Kann man sich bereits im Laufenden Verfahren wehren?
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen einem offen?
Wie kann man den Schaden geltend machen? Ich habe nur von Dienstaufsichtsbeschwerden gehört.
Ist dies auch trotz Verurteilung möglich, bzw. Einstellung wegen fehlendem öffentlichen Interesse möglich?
Kann man sich bereits im Laufenden Verfahren wehren?
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen einem offen?
Wie kann man den Schaden geltend machen? Ich habe nur von
Dienstaufsichtsbeschwerden gehört.
Ist dies auch trotz Verurteilung möglich, bzw. Einstellung
wegen fehlendem öffentlichen Interesse möglich?
Wo kann ich das ggf. nachlesen.
Im Psychologiebrett schreibst Du:
„bin ich Beschuldigter in einem Strafverfahren, bei dem ich (und meine Anwälte, meine Frau, mein Hausarzt) mich für komplett unschuldig im Sinne der Anzeige halte.“
Warum stellst Du diese Fragen nicht Deinen Anwälten?
danke für den Vorschlag, vielleicht bekomme ich aber da auch nur die Auskunft die im Interesse des Anwalts liegt. (und die Antwort hörte sich auch so an, ja ja die Polizei macht so die ein oder anderen Schnitzer…nehmen sie es nicht persönlich…am Ende wird alles gut…)
Vielleicht gibt es ja auch bei der Polizei, wo man mal unabhängig seinen Fall vortragen kann - so etwas wie ein Ombudsmann.
Wenn mir Dritte z.B. sagen, dass ich mich täusche und alles rechtens war, wäre mir schon sehr geholfen.
Anlaufstelle bei vermeintlichem Fehlverhalten der Polizei?
Hallo,
gibt es eine Anlaufstelle z.B. auch gern bei der Polizei selbst, wo ich kostenlos klären kann, ob ein Verhalten einer Polizisten noch im Rahmen des Üblichen und Erlaubten war oder eben, wie ich meine, absolut nicht und was ich dann tun kann.