Einseitige Vertragsänderung eines Netzbetreibers

Hallo Gemeinde,

wie könnte man folgenden Sachverhalt komentieren, falls er sich denn einmal tatsächlich so zutragen sollte:
Ein Kunde K hat seit längerer Zeit einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber der gegen einen monatlichen Obulus für den Fernsehempfang des K sorgt. Nun schreibt der Betreiber B dem K, das in Zukunft das Angebot noch umfangreicher wäre, leider trifft das auch auf den Obulus zu. K muß aber nichts unternehmen, B würde einfach den erhöhten Betrag einziehen und das Angebot erweitern. Falls K dieses Angebot tatsächlich nicht annehmen will solle er doch schriftlich und fristgerecht widersprechen.
Wäre es tatsächlich denkbar, daß hier K aktiv widersprechen muß, um nicht einen erhöhten Betrag zahlen zu müßen ?
Ein solches Schreiben könnte von vielen Kunden als übliche Werbung angesehen werden und unbeachtet entsorgt werden, mit der Folge einer kostenpflichtigen Vertragserweiterung.

grüsse

Hallo waldi,

Wäre es tatsächlich denkbar, daß hier K aktiv widersprechen
muß, um nicht einen erhöhten Betrag zahlen zu müßen ?
Ein solches Schreiben könnte von vielen Kunden als übliche
Werbung angesehen werden und unbeachtet entsorgt werden, mit
der Folge einer kostenpflichtigen Vertragserweiterung.

da es sich um Lastschrifteinzug handelt, könnte ich mir noch vorstellen, dass auch der Widerruf der ersten (!) erhöhten Lastschrift als aktiver Widerspruch reichen könnte. Aber IANAL

Gruß, Karin

Servus!

Normalerweise ist Schweigen keine Willenserklärung. Wenn man das beschriebene Vorgehen aber bei Vertragsschluss bereits vereinbart, kann man das natürlich so machen.