Hallo Gemeinde,
wie könnte man folgenden Sachverhalt komentieren, falls er sich denn einmal tatsächlich so zutragen sollte:
Ein Kunde K hat seit längerer Zeit einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber der gegen einen monatlichen Obulus für den Fernsehempfang des K sorgt. Nun schreibt der Betreiber B dem K, das in Zukunft das Angebot noch umfangreicher wäre, leider trifft das auch auf den Obulus zu. K muß aber nichts unternehmen, B würde einfach den erhöhten Betrag einziehen und das Angebot erweitern. Falls K dieses Angebot tatsächlich nicht annehmen will solle er doch schriftlich und fristgerecht widersprechen.
Wäre es tatsächlich denkbar, daß hier K aktiv widersprechen muß, um nicht einen erhöhten Betrag zahlen zu müßen ?
Ein solches Schreiben könnte von vielen Kunden als übliche Werbung angesehen werden und unbeachtet entsorgt werden, mit der Folge einer kostenpflichtigen Vertragserweiterung.
grüsse